Informationen zur einrichtungsbezogener Impfpflicht

Hier finden Sie praktische Informationen zur Umsetzung der einrichtungsbezogener Impfpflicht. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine Impfpflicht für Personen vor, die in bestimmten Einrichtungen, wie etwa Krankenhäusern oder Pflegeheimen, tätig sind.

„Ich hoffe, den Einrichtungen, die ohnehin vor großen Herausforderungen stehen, mit den Materialien zumindest die Sorge nehmen zu können, im Zusammenhang mit der Meldung an die jeweiligen Gesundheitsämter nicht gegen Datenschutzrecht zu verstoßen“, so Heinz Müller. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Datenschützer auch die Meldung über das Portal „Impf-MV“. Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung des Portals. Mit der Nutzung des Portals entfällt für die Einrichtungen die Gefahr,  für unsichere Transportwege  wie etwa unverschlüsselte E-Mails oder Telefaxe, haftbar gemacht zu werden.