Der Landesbeauftragte

Das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet.

Der Landesbeauftragte

  • wird vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt
  • kann nur einmal wiedergewählt werden
  • ist in Ausübung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet
  • kann sich mit Fragen und Problemen direkt an den Landtag wenden
  • wird tätig aufgrund von Anfragen, Petitionen und von Amts wegen
  • ist mit umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrechten ausgestattet
  • unterstützt sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch Behörden, Unternehmen, Vereine etc. durch fachkundige Beratung und hilft auch bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen

Seit dem 8. Dezember 2022 ist Sebastian Schmidt Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern.

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Sebastian Schmidt - Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Sebastian Schmidt

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