Informationen nach Art. 13 DS-GVO

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Werden wir als Bußgeldbehörde tätig, verarbeiten wir personenbezogene Daten im Sinne des § 46 Nr. 1 BDSG. Betroffene Personen haben das Recht, nach Art. 13 DS-GVO informiert zu werden.

Verarbeiten wir als Bußgeldbehörde personenbezogene Daten, sind wir gem. § 500 StPO in Verbindung mit § 55 BDSG Informationen über die Datenverarbeitung in allgemein zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen.

Dem kommen wir im Folgenden nach.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern.

Postanschrift

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Dienststelle

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin

Telefon: +49 385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Internetseite: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de

2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Behördlicher Datenschutzbeauftragter -
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

E-Mail: datenschutzbeauftragter@datenschutz-mv.de

3. Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, um unseren Aufgaben nach Art. 57 DS-GVO nachzukommen, insbesondere, um auf Anfrage einer betroffenen Person Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der DS-GVO zur Verfügung zu stellen und Beschwerden betroffener Personen oder Organisationen nachzugehen.

Wir verarbeiten auch personenbezogene Daten zur informationsfreiheitsrechtlichen Bewertung von Sachverhalten.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns sind Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 57 DS-GVO, §§ 4, 19 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V) §§ 3, 40 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 14 Abs. 5 IFG M-V (Anrufung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit.

Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, geschieht dies auf Grundlage von § 49c OWiG.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Verarbeitet werden die personenbezogenen Daten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Postalische Zuschriften erreichen uns über die Poststelle des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, die für uns auch den Postausgang übernimmt.

Die technische Infrastruktur für die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt uns die DVZ-GmbH, der IT-Dienstleister der Landesregierung, zur Verfügung. Dabei greift diese auf technische Dienstleistungen von Unterauftragnehmern zurück.

Beschwert sich eine betroffene Person über die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten durch einen Verantwortlichen, bitten wir diesen im Regelfall um eine Stellungnahme. Hierzu werden ihm, soweit erforderlich, Name, Vorname, Anschrift sowie einzelne Angaben aus der Beschwerde übermittelt. Beauftragt der Verantwortliche einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, werden ihm die Daten übermittelt.

Wenn wir einen Verwaltungsakt gegen den Verantwortlichen erlassen und dieser gegen den Verwaltungsakt klagt, fordert das Verwaltungsgericht von uns die Akte an (§ 99 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Diese enthält die Beschwerde und den weiteren zum Vorgang geführten Schriftverkehr.

Wenn wir einen Bußgeldbescheid gegen den Verantwortlichen erlassen, dieser Einspruch dagegen einlegt und wir den von uns erlassenen Bußgeldbescheid nicht zurücknehmen, haben wir die Akte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zu übersenden (§ 69 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern nicht für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig, geben wir dieses an die zuständige Aufsichtsbehörde ab (§§ 18, 40 BDSG).

6. Speicherdauer

Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten werden spätestens ein Jahr nach Abschluss des Vorgangs (zum Beispiel durch Beantwortung Ihrer Anfrage, abschließende Bearbeitung Ihrer Beschwerde, Ablauf der Rechtsmittelfrist bei Rechtsstreitigkeiten) gelöscht.

Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes über 250,- € kann sich die Speicherfrist auf 5 Jahre verlängern.

7. Rechte der betroffenen Person

Sie haben uns gegenüber das Recht,

  • gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind und
  • gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, etwa wenn Sie die Richtigkeit Sie betreffender personenbezogener Daten bestreiten und wir dies überprüfen müssen.

Darüber hinaus haben Sie gemäß Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einzulegen.