Informationen zum Brexit

Ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) wirkt sich auf die Rechtmäßigkeit von Übermittlungen in das Vereinigte Königreich aus. Möglich sind zwei Szenarien:

1. Szenario: Geregelter Austritt

Für den Fall eines geregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt nach den Vorgaben des vorliegenden Entwurfs eines Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreichs die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zunächst weiter. Während dieses Übergangszeitraums dürfen personenbezogene Daten in das Vereinigte Königreich unter denselben Voraussetzungen wie bisher übermittelt werden

2. Szenario: Ungeregelter Austritt

Für den Fall eines ungeregelten Austritts wird das Vereinigte Königreich zu einem Drittland im Sinne der DS-GVO. Damit müssen verantwortliche Stellen in der EU, also auch solche mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Regelungen der DS-GVO für Datenübermittlungen in Drittländer berücksichtigen sowie ihre Dokumente entsprechend überarbeiten.
Für eine rechtskonforme Datenübermittlung in ein Drittland müssen neben allen übrigen Anforderungen der DS-GVO nach Kapitel I-IV (1. Stufe) zusätzlich die Anforderungen nach Kapitel V an die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer beachtet werden (2. Stufe). Dies gilt nach Artikel 44 Satz 1 DS-GVO auch bei einer Weiterübermittlung der personenbezogenen Daten durch den Empfänger im Drittland.

Weitere Informationen

Näheres hierzu finden Sie in den Informationen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu Datenübermittlungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich unter https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Entschliessungen/Datenschutz/DSK_Brexit-Positionspapier.pdf, auf der Seite des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/brexit/ sowie in der „Information note on data transfers under the GDPR in the event of a no-deal Brexit“ des Europäischen Datenschutzausschusses unter https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/other/information-note-data-transfers-under-gdpr-event-no-deal-brexit_de.