Von Kennzeichenerfassung bis Künstliche Intelligenz – Ergebnisse der 98. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Nr.20191113_2  | 13.11.2019  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 98. Sitzung am 6. und 7. November 2019 in Trier eine Reihe von Entschließungen und Beschlüssen gefasst. Die Bandbreite der Themen reichte dabei von der Kritik an einer massenhaften automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen über Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen bis zu Empfehlungen für den datenschutzgerechten Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen
 
Auf der Grundlage der Hambacher Erklärung vom 3. April 2019 hat die DSK in einem Positionspapier Anforderungen an KI-Systeme erarbeitet, deren Umsetzung sie für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen empfiehlt. Die DSK legt dieses Positionspapier auch vor, um den Dialog mit den relevanten Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wie den Verbrauchervereinigungen auf dieser Grundlage weiter zu intensivieren.

Massenhafte automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen

Seit einiger Zeit werden eigentlich für Zwecke der polizeilichen Gefahrenabwehr eingerichtete automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme auch für Zwecke der Strafverfolgung eingesetzt und dabei massenhaft und teilweise längerfristig Kfz-Daten unabhängig von der Beschuldigteneigenschaft der betroffenen Personen erfasst. Die DSK kritisiert in einer Entschließung, dass eine Ausweitung des Betroffenenkreises in dieser Größenordnung durch keinerlei Tatsachen begründbar und nicht zu rechtfertigen ist.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens fordert die DSK sicherzustellen, dass Patientendaten in medizinischen Einrichtungen jeder Größe nach dem Stand der Technik geschützt werden. Auch Gesundheitswebseiten und –Apps müssen die Erwartungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer an Vertraulichkeit gewährleisten, und bei der Weitergabe personenbezogener Daten bestimmte Anforderungen einhalten. Für den Einsatz von Messenger-Diensten im Krankenhausbereich wurden in einem „Whitepaper“ technische Anforderungen zusammengestellt, die als Grundlage für weitere Gespräche mit den einschlägigen Verbänden (DKG, VKD, KH-IT, BÄK, bvitg) dienen sollen.

Standard-Datenschutzmodell

Die DSK hat mit der Version 2.0 eine grundlegend überarbeitete Version des Standard-Datenschutzmodelles (SDM) verabschiedet. Mit dem SDM stellt die DSK ein Werkzeug bereit, mit dem die risikoadäquate Auswahl und rechtliche Bewertung der von der DS-GVO geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützt wird. In ihrer Pressemitteilung empfiehlt die DSK den Verantwortlichen in Wirtschaft und Verwaltung, das SDM bei Planung, Einführung und Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen anzuwenden und ihre Erfahrungen den Datenschutzaufsichtsbehörden mitzuteilen.

Windows Betriebssystem- und Anwendungslösungen

Um Verantwortlichen eine Möglichkeit zu geben, die datenschutzrelevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Betriebssystems Windows 10, der Übertragung von Telemetriedaten sowie der Update-Konfiguration zu bewerten, hat die DSK ein Prüfschema veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit der automatisierten Übertragung sogenannter Telemetriedaten bei Windows Betriebssystem- und Anwendungslösungen hat die Konferenz im Nachgang auf hochrangiger Ebene Gespräche mit Vertretern von Microsoft geführt. Ziel ist es dabei, den Personenbezug von Nutzungsdaten zu vermindern bzw. deren Übertragung in die Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer zu stellen.

Weiterentwicklung der DS-GVO und Zusammenarbeit mit Europäischen Aufsichtsbehörden

Die DSK hat einen Erfahrungsbericht über die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung beschlossen, der einen Beitrag zur Erstellung eines Berichts auf europäischer Ebene leisten soll. Für eine verbesserte Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Europäischen Aufsichtsbehörden hat die Konferenz verschiedene interne Verfahrensregelungen beschlossen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, zog folgendes Fazit des diesjährigen rheinland-pfälzischen Vorsitzes in der Datenschutzkonferenz: „Die umfangreichen Tagesordnungen der 98. Datenschutzkonferenz sowie der vorhergehenden zeigen einmal mehr, dass die fortschreitende Digitalisierung Datenschutzfragen in nahezu allen Lebensbereichen aufwirft. Die Datenschutzbeauftragten stehen dabei vor der Herausforderung, relevante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Datenschutz so einzubringen, dass Risiken begegnet wird und Chancen nicht vergeben werden. Ich freue mich daher, dass es im Jahr des rheinland-pfälzischen Vorsitzes der Konferenz gelungen ist, für das Zukunftsthema „Künstliche Intelligenz“ entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten.“

Die erwähnten Entschließungen und Beschlüsse der DSK stehen unter https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/entschliessungen_2020_2011/ zum Download bereit.