Informationen

Freischaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Was Versicherte wissen müssen

Ab dem 29. April 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) überall in Deutschland nutzbar. Die dann beginnende sogenannte Hochlaufphase dient dazu, dass Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken (Leistungserbringer) sich mit dem System vertraut machen und weitere Erfahrungen sammeln können. Zunächst bleibt die Nutzung für die Leistungserbringer noch freiwillig, verpflichtend wird sie dann ab Oktober 2025. Mehr lesen

Widerspruch zum KI-Training mit Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Meta

Wenn schon das Internet nicht vergisst, dann tut es die KI erst recht nicht. Wer Facebook oder Instagram nutzt und das KI-Training nicht mit seinen persönlichen Daten unterstützen will, sollte jetzt schnell handeln. Hier erfahren Sie wie. Mehr lesen

Empfehlungen zum Einsatz von KI-Anwendungen

Derzeit werden KI-Anwendungen in rasanter Geschwindigkeit auf den Markt gebracht und zur Verfügung gestellt: erschwinglich, jedoch mit Tücken. Aus aktuellem Anlass wird empfohlen, bei KI-Modellen und ihren Anbietern vor dem Einsatz gewisse Mindeststandards zu überprüfen. Die folgenden Empfehlungen beziehen sich auf KI-Anwendungen von Anbietern außerhalb der Europäischen Union, die keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt haben. Mehr lesen

Mikrozensus wird wieder durchgeführt

Jährlich werden 1% der Haushalte in ganz Deutschland befragt, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade wurden wieder die Fragebögen versandt. Unser Flyer beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zum Mikrozensus. Mehr lesen

Der LfDI MV lud zum Netzwerktreffen der Behördlichen Datenschutzbeauftragten von Kommunen in M-V ein

Vertreterinnen und Vertreter des LfDI MV trafen sich mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) zu einem Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer. Dabei wurden aktuelle Themen der Digitalisierung und die Umsetzung von Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) thematisiert. Mehr lesen

Neue Beschwerdemöglichkeit nach Angemessenheitsbeschluss für USA

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das sog. EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) verabschiedet. Seitdem können personenbezogene Daten aus der EU an die USA übermittelt werden, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, sofern das jeweilige Datenempfänger-Unternehmen in den USA auch unter dem EU-U.S. DPF beim US Department of Commerce zertifiziert ist. Mehr lesen

Fachtag #Digitale Vorbilder

„Hey MV! Wie läuft’s mit Medienerziehung und Datenschutz?“ gut angenommen

Das EU-finanzierte Gemeinschaftsprojekt #DigitaleVorbilder – Familien gehen online der beiden Datenschutzaufsichtsbehörden Mecklenburg-Vorpommerns und Hamburgs der Frage, wie Familien Kinder und Jugendliche im Netz sicher begleiten können. Auf dem Fachtag des *LfDI MV* unter dem Motto: Hey MV! Wie läuft’s mit Medienerziehung und Datenschutz? am 4. Juli 2024 in Güstrow gingen die pädagogischen Fachkräfte der Frage nach, wie Bildungseinrichtungen mit den Elternhäusern beim Thema Datenschutzsensibilisierung und Medienerziehung zusammenarbeiten können. Mehr lesen

LfDI M-V äußert sich zur Forschung mit Patientendaten im Sozialausschuss

LfDI M-V positioniert sich als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur geplanten Neuregelung zur Forschung mit Patientendaten (Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes) Mehr lesen

CEF 2024: Fragebogen der koordinierten Aktion zum Auskunftsrecht in MV versandt

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) beteiligt sich an der durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) koordinierten Aktion „Coordinated Enforcement Framework, CEF“ 2024 zum Auskunftsrecht (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung). Mehr lesen

Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss EU-US Data Privacy Framework

Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu. Die DSK hat ein Dokument und weiterführende Informationen zu Verfügung gestellt. weiterführende Informationen