3. Zwischenkonferenz 2026 am 23. September 2026: Orientierungshilfe zu Videoüberwachung in Fitnessstudios; Datenschutzrecht gilt auch für Smart Glasses; Freiheit schützen - Sicherheitsgesetze angemessen gestalten

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24.09.2026

Nr.20260924  | 24.09.2026  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 3. Zwischenkonferenz am 23. September 2026 eine Orientierungshilfe zu Videoüberwachung in Fitnessstudios verabschiedet. Die Handreichung legt einheitliche Bewertungsmaßstäbe fest und soll verantwortliche Betreiber_innen unterstützen, Videoüberwachung datenschutzkonform einzusetzen. Beleuchtet werden die verschiedenen Bereiche wie z.B. der Eingangsbereich, die Trainingsflächen, Erholungsbereiche sowie mögliche Zwecke, denen die Videoüberwachung dienen könnte. Die Thematik ist regelmäßig Gegenstand von Beschwerden und hat insbesondere aufgrund der Zunahme von (teilweise) personallosen Studios und dem damit einhergehenden vermehrten Einsatz von Videoüberwachungsanlagen an Bedeutung gewonnen. Im Anschluss an die Veröffentlichung der Orientierungshilfe wird die DSK nun ein öffentliches Konsultationsverfahren einleiten und die Gelegenheit bieten, Stellungnahmen abzugeben. Auf Grundlage der Rückmeldungen wird die DSK im Anschluss über Anpassungs-, Ergänzungs- und Fortentwicklungserfordernisse beraten.

Datenschutz bei Smart Glasses

Ebenfalls hat sich die DSK über sogenannte Smart Glasses ausgetauscht und den Prüfbericht des Hamburgischen Beauftragten zustimmend zur Kenntnis genommen.

Verantwortlich für Aufnahmen sind die Träger_innen der Brillen. Mit Geräten, die kaum von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden sind, und die besonders auf den Nahbereich eines Gegenübers zielen können, ist das Risiko deutlich erhöht, dass Aufnahmen von Betroffenen unbemerkt erfolgen. Hinweise eines aktiven Geräts, wie eine leuchtende LED bei laufenden Aufnahmen, sind für Betroffene häufig nur schwer erkennbar.

Für die Aufzeichnung und Weiterverarbeitung von Bildern und Videos von Personen abseits der Haushaltsausnahme - also der Verarbeitung ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten - gelten die Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung. Dies gilt auch für Privatpersonen, die Daten Dritter außerhalb ihres familiären Umfelds erfassen oder für andere außerhalb dieses Umfelds zur Verfügung stellen.

Die informierte Einwilligung kann neben dem berechtigten Interesse eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sein. Die Nutzenden der Brille müssen die Betroffenen dafür bereits im Vorfeld informieren, wozu auch ihre Kontaktdaten und die Zwecke der Datenverarbeitung gehören. Eine "Hinweis-LED" genügt hierfür nicht. Für ein etwaiges KI-Training mit den Daten Dritter fehlt in der Regel eine Rechtsgrundlage. Nicht zulässig wäre auch eine KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.

Grundsätzlich können technische Tools wie Smart Glasses beispielsweise blinde Menschen in ihrem Alltag unterstützen. Auch können solche Brillen in anderen Konstellationen nützlich sein, etwa wenn man bei der Arbeit beide Hände frei haben will und sich gleichzeitig über die Brille "navigieren" lässt.

Den Nutzenden muss jedoch auch bewusst sein, dass nicht alles, was technisch mit den Smart Glasses möglich ist, auch rechtlich zulässig ist.

Die Nutzung von Smart Glasses kann mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein: Heimliches Filmen und Fotografieren sowie insbesondere das Veröffentlichen solcher Aufnahmen im Internet können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu Recht, denn der Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten derer, die gefilmt werden, ist enorm. Die Aufsichtsbehörden der Länder stehen hier als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Die Datenschützer_innen appellieren an die Inhaber_innen des Hausrechts von Einrichtungen, sich bewusst mit neuen Technologien und ihren Möglichkeiten auseinanderzusetzen und im Bedarfsfall auch Grenzen für deren Einsatz zu ziehen. Nicht zuletzt sollten die Hersteller solcher Geräte die Prinzipien des Datenschutzes durch Technikgestaltung beachten und Geräte so gestalten, dass ihre Nutzenden datenschutzrechtliche Anforderungen auch tatsächlich umsetzen können.

Die DSK weist darauf hin, dass die Nutzung von Smart Glasses ein gesellschaftspolitisches Thema ist, mit dem sich auch der deutsche oder europäische Gesetzgeber befassen sollte. Ein angemessener Interessenausgleich insbesondere im öffentlichen Raum ist notwendig.

Freiheit schützen - Sicherheitsgesetze angemessen gestalten

Die DSK hat die Entschließung "Freiheit schützen - Sicherheitsgesetze angemessen gestalten" gefasst. Die DSK weist darin darauf hin, dass die für eine freiheitliche Demokratie entscheidende Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben muss. Der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, die Sicherheitspakete des Bundes für Polizei und Zollverwaltung sowie ähnliche Vorhaben der Länder enthalten Ausweitungen der Eingriffsbefugnisse u.a. der Polizeibehörden, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes mit großer Streubreite. Sie können unterschiedslos jede und jeden treffen, völlig unabhängig davon, ob die Person mit ihrem Verhalten einen Anlass dafür gegeben hat. Die DSK fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, die Pläne nochmals zu überdenken sowie bestehende Gesetze zu überprüfen.

Dialoggruppe wird fortgeführt

Als ein weiteres Thema diskutierte die DSK über die im Jahr 2024 eingerichtete Dialoggruppe und entschied, das bewährte Format fortzuführen. Die Dialoggruppe organisiert zur Förderung des Austauschs Dialogtreffen mit bundesweit agierenden Organisationen, die einen besonderen Bezug zu Datenschutz und den Aufgaben und Tätigkeiten der DSK aufweisen und es dadurch eine Vielzahl von Themen geben kann, über die ein Austausch möglich ist. Den Vorsitz der Dialoggruppe hat die Landesbeauftragte aus Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen:

Über die Datenschutzkonferenz:

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.