Vor den Landtagswahlen – Beauftragte werben für Weiterentwicklung und Nutzung der Informationsfreiheit
Presseinformation des Vorsitzes 2026 der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
In zwei Entschließungen weist die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) auf die Bedeutung der Informationsfreiheit im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landtagswahlen hin. Sie ermutigt alle Wahlberechtigten dazu, ihr Recht auf Informationszugang zu nutzen und ihre Wahlentscheidung auf der Grundlage verlässlicher Informationen zu treffen. Außerdem appelliert die Konferenz an die politischen Parteien, ein klares Bekenntnis zu Transparenz und Informationsfreiheit abzugeben. Dagmar Hartge, Vorsitzende der IFK 2026:
„Belastbare Informationen sind die Grundlage, um staatliches Handeln nachzuvollziehen. Informationsfreiheitsgesetze helfen, den Wählerinnen und Wählern solche Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie ermöglichen dadurch demokratische Teilhabe. Das soll auch nach den kommenden Landtagswahlen so bleiben.“
Entschließung „Recht auf Informationszugang vor den anstehenden Landtagswahlen nutzen!“ vom 14. August 2026
Entschließung „Landtagswahlen sind Wegweiser für die Informationsfreiheit!“ vom 14. August 2026
Zum Hintergrund:
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.
Verantwortlich:
Sven Müller, Tel. 033203 356-0 Kleinmachnow, 18. August 2026