Gemeinsam Datenschutz zukunftsorientiert gestalten: Bürger*innen, Behörden, Unternehmen, NGO und Initiativen sind eingeladen, eigene Vorschläge zur Modernisierung des Datenschutzes einzubringen
Mit den „Stuttgarter Impulsen“ zur Modernisierung des Datenschutzes machen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Vorschläge für einen zukunftsfähigen Datenschutz, der Grundrechte der Menschen und eine effektive Datennutzung gleichermaßen gewährleistet. Hierüber wollen sie diskutieren. Bis zum 10. September 2026 können Bürger*innen, Behörden, Unternehmen, NGO und Initiativen diese Vorschläge kommentieren und eigene Vorschläge einbringen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV), Sebastian Schmidt, lädt deshalb alle Interessierten ein, sich aktiv in das Verfahren einzubringen: „Sicherlich muss sich auch der Datenschutz weiterentwickeln und einheitlicher werden. Konstruktive Diskussionen begrüße ich deshalb außerordentlich. Die seit einiger Zeit geführte Zentralisierungsdebatte über die Datenschutzaufsicht löst aber die Probleme nicht. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen hat eine föderale Aufsicht viele Vorteile."
Konsultationsverfahren läuft bis zum 10.09.2026: stuttgarter-impulse.de
Die Rückmeldungen des Konsultationsverfahrens werden anschließend ausgewertet. Wesentliche Punkte sollen in einem Stakeholder-Event am 30. September in Berlin diskutiert werden.
Hintergrund der datenpolitischen Debatte
In der föderalen Modernisierungsagenda (04.12.2025) sowie in dem jüngsten Papier des Koalitionsausschusses (02.07.2026) der die Bundesregierung tragenden Parteien wird über die Bündelung von Zuständigkeiten der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft beim Bund diskutiert. Die Hamburger Bundesrats-Gesetzesinitiative zum Datenschutz (09.06.2026) wird nach der Sommerpause im Bundestag debattiert. Diese Initiative sieht die Stärkung der Datenschutzkonferenz sowie Prozessvereinfachungen bei der Datenschutzaufsicht innerhalb der föderalen Strukturen vor. Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder liefern mit den „Stuttgarter Impulsen“ (18.06.2026) einen Beitrag zur Debatte aus Sicht der Aufsichtsbehörden der Länder. Sie unterstützen dabei auch die Gesetzesinitiative aus Hamburg.
Weitere Informationen:
„Stuttgarter Impulse“ (18.06.2026): https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20260619_Entschliessung_Stuttgarter-Impulse-zur-Modernisierung-des-Datenschutzes.pdf
Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte koordiniert für alle Landesbeauftragten die Konsultation der „Stuttgarter Impulse“ (stuttgarter-impulse.de).
Kontakt:
Koordinierungs- und Pressestelle beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Hausanschrift: Heilbronner Straße 35, 70191 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-23
E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Kontakt LfDI MV:
Christin Freund
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 0385 5949437
E-Mail: presse@datenschutz-mv.de