20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern – für eine funktionierende Demokratie unabdingbar!

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 09.07.2026

Nr.20260709  | 09.07.2026  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Gesetzliche Regelungen zur Informationsfreiheit sind zentrales Werkzeug der Demokratie. Durch sie werden Verwaltungshandeln transparent, Korruption bekämpft und eine fundierte politische Mitwirkung ermöglicht. Am 10. Juli 2026 wird das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ (IFG M-V) 20 Jahre alt – ein Anlass, um Bilanz zu ziehen und in die Zukunft zu blicken!

„Seit dem Inkrafttreten am 10. Juli 2006 hat sich das Gesetz immer wieder auf´s Neue bewährt“, erklärt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit MV (LfDI MV), Sebastian Schmidt. Das Gesetz wurde eingeführt, um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu amtlichen Informationen zu erleichtern und die Transparenz in der Verwaltung zu erhöhen. Über die Jahre hinweg wurden zahlreiche Anträge auf Informationszugang gestellt. Zwar stieg auch die Vermittlungstätigkeit des LfDI MV um 30 Prozent  an – allerdings gelingt es regelmäßig, schnelle und pragmatische Lösungen durch eine beratende Kontaktaufnahme mit den auskunftspflichtigen Stellen und den Antragstellenden zu finden. Dieser Anstieg zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv und informiert an öffentlichen Diskussionen und Entscheidungen teilhaben wollen. Damit ist das Recht auf Informationszugang ein wichtiger Eckpfeiler zivilgesellschaftlichen Engagements sowie demokratischer Kontrolle.

Während das Landesgesetz in MV nun sein 20-jähriges Jubiläum begeht, gibt es auf Bundesebene leider weniger Grund zum Feiern. Denn die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen am entsprechenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG). „Hier hat die Informationsfreiheit aktuell einen schweren Stand“, äußert sich Schmidt kritisch. Als Beispiel führt der LfDI MV die derzeitigen Pläne aus Berlin an, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes massiv einzuschränken. Konkret sollen die Hürden für den Zugang zu staatlichen Informationen auf Bundesebene deutlich erhöht werden. So ist unter anderem geplant, den Auskunftsanspruch künftig von einem berechtigten Interesse abhängig zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern hat man von ähnlichen Änderungen abgesehen. „Die Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht, sie ist ein notwendiges Mittel für transparentes staatliches Handeln und elementarer Bestandteil demokratischer Meinungsbildung“, begrüßt der Landesbeauftragte rückblickend die Entwicklungen in MV.

Dieses Jubiläum verbindet Schmidt auch mit dem Wunsch und der Hoffnung, dass sich das IFG M-V zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickelt. „In Zeiten, in denen Fake News und Desinformationskampagnen eine ernstzunehmende Bedrohung für demokratische Grundordnungen darstellen, sollten Informationsfreiheitsrechte grundsätzlich nicht eingeschränkt, sondern gestärkt werden. Vielmehr sollte staatliche Transparenz darin bestehen, amtliche Informationen durch die Verwaltungen proaktiv zu veröffentlichen, anstatt diese nur auf Antrag herauszugegeben“, fasst der LfDI MV seinen Blick in die Zukunft zusammen.

Hintergrund:
Das IFG M-V regelt den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen für alle  Bürgerinnen und Bürger im Land. Der LfDI MV ist Ansprechpartner bei Fragen zum Recht auf Informationszugang. Er überwacht, ob Landesbehörden, Kommunen und öffentliche Stellen eingehende Anfragen nach dem IFG M-V korrekt beantworten und beantragte Informationen herausgeben. Darüber hinaus berät er Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Auskunftsbegehren und unterstützt Behörden bei der Umsetzung der Transparenzpflichten. Ein Anspruch auf Informationszugang wird beispielsweise dann ausgeschlossen oder eingeschränkt, wenn öffentliche Belange (z. B. innere Sicherheit) oder überwiegende schutzwürdige private Interessen Dritter entgegenstehen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung der IFK vom 06. Juli 2026: „Informationsfreiheitsbeauftragte kritisieren Pläne der Bundesregierung zum Kahlschlag in der Informationsfreiheit

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) mit Erläuterungen

Kontakt:
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