Informationsfreiheitsbeauftragte kritisieren Pläne der Bundesregierung zum Kahlschlag in der Informationsfreiheit
Presseinformation der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vom 6 Juli 2026
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) lehnt die Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken, mit Nachdruck ab. Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe. Der noch zuvor im Koalitionsvertrag vereinbarte Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung wird dadurch jedenfalls nicht erreicht.
Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns. Die Zeiten der Geheimnistuerei in Amtsstuben schienen überwunden. Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen ist es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Menschen massiv einzuschränken.
Nach den aktuellen Plänen des Koalitionsausschusses sollen die Hürden für den Zugang zu staatlichen Informationen auf Bundesebene deutlich erhöht werden. Nach den am 1. Juli 2026 veröffentlichten Beschlüssen soll der Auskunftsanspruch von einem berechtigten Interesse abhängen und auch nur dann zum Tragen kommen, wenn keine anderen Informationsrechte bestehen. Ferner sollen nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland Anträge stellen dürfen, die Deutsche oder Unionsbürger sind. Auch die Gebühren sollen steigen. Komplette Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung sollen pauschal vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen werden, statt wie bisher Risiken im Einzelfall zu prüfen.
Dass diese Planungen, wie vom Koalitionsausschuss angegeben, dazu beitragen, das Informationsfreiheitsgesetz für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen, erschließt sich der IFK nicht. Sie kann zudem weder erkennen, dass aktuelle Herausforderungen solche Einschränkungen auch nur ansatzweise rechtfertigen, noch teilt sie die Auffassung des Koalitionsausschusses, dass staatliche Resilienz durch eine derart umfassende und pauschale Geheimhaltung gestärkt wird. Die bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen sehen unter anderem einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor und ermöglichen es, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren. Es besteht daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen. Hier nutzt die Bundesregierung den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.
Besonders gravierend wäre die Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen durch das Erfordernis eines berechtigten Interesses. Dies käme einem Generalangriff auf die Informationsfreiheit gleich. Nicht mehr der Staat müsste die Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellerin oder der Antragsteller müsste das Informationsinteresse rechtfertigen. Dies wäre eine Rückkehr in die Zeit vor über zwanzig Jahren, als es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz gab und das Prinzip „verschlossenen Obrigkeitswissens“ herrschte. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft als zusätzliche Bedingung für eine Antragstellung würde zudem der verfassungsrechtlich garantierte Charakter des Informationsfreiheitsgesetzes als Recht für jede und jeden abgeschafft. Der Verwaltung würden durch die umfassenden Einschränkungen zusätzliche umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden. Für jeden einzelnen Antrag müssten die Antragsberechtigung und das Informationsinteresse geprüft und jeder Bearbeitungsschritt für die nachfolgende Kostenerhebung dokumentiert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen. Soweit andere Informationsrechte Vorrang genießen sollen, könnten sich zudem beispielsweise Journalistinnen und Journalisten künftig nicht mehr auf das Informationsfreiheitsrecht berufen.
Ein voraussetzungsloses Recht auf Informationszugang stärkt das Vertrauen in Verwaltung und Regierung, fördert die politische Teilhabe und trägt zur Akzeptanz der freiheitlichen Demokratie bei. Die IFK fordert die Bundesregierung deshalb auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes so umzusetzen, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns nicht behindert, sondern erhöht werden. Moderne Transparenzgesetze in einigen Bundesländern können dafür als Vorbild dienen.
Zum Hintergrund:
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.
Kleinmachnow, 6. Juli 2026
Verantwortlich: Sven Müller
Tel. 033203 356-0