Digitale Kurkarte ohne Datenschutz-Frust: LfDI MV unterstützt Beherbergungsbetriebe mit neuem Praxisleitfaden

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 22.05.2026

Nr.20260526  | 26.05.2026  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Wie können Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe Gästedaten datenschutzkonform verarbeiten – insbesondere in Zusammenhang mit der digitalen Kurkarte? Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) veröffentlicht dazu einen neuen Praxisleitfaden und lädt zusätzlich zu zwei kompakten Onlineveranstaltungen mit konkreten Umsetzungstipps ein.

Der LfDI MV hat einen aktuellen Leitfaden für Beherbergungsbetriebe veröffentlicht. Hintergrund ist eine zunehmende Anzahl von Beschwerden, welche den Umgang mit personenbezogenen Daten in Beherbergungsbetrieben betreffen – insbesondere in Zusammenhang mit der Kurabgabe und der digitalen Kurkarte im Land. Seit dem Wegfall der bundesrechtlichen Meldepflichten für inländische Touristen herrscht in vielen Betrieben Verunsicherung darüber, welche Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Der neue Leitfaden soll Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetrieben konkrete Hilfestellung leisten, um personenbezogene Daten von Gästen datenschutzkonform zu verarbeiten.

Ziel: Mehr Orientierung und Rechtssicherheit
Der Landesdatenschutzbeauftragte, Sebastian Schmidt, erklärt: „Das Beherbergungsgewerbe ist für Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiger Wirtschaftszweig und steht zugleich vor großen datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Wir wollen die Betriebe bei deren Bewältigung mit klaren, praxistauglichen Hinweisen und konkreten Unterstützungsangeboten begleiten.“ Mit dem Leitfaden setzt der LfDI MV auf Information, Orientierung und einen engen Austausch mit der touristischen Praxis im Land. Ziel ist es, rechtliche Anforderungen verständlich aufzubereiten und Beherbungsbetriebe dabei zu unterstützen, datenschutzkonforme Abläufe mit vertretbarem Aufwand umzusetzen.

Gemeinsam Praxislösungen entwickeln
Im Austausch mit der Region Usedom wurde bereits eine Praxislösung für die Ausgabe der digitalen Kurkarte erarbeitet. “Vielfach wurde von unseren Beherbergungsbetrieben der Wunsch geäußert, die digitale Kurkarte im Single-Opt-In Verfahren zu versenden und damit den bisher umständlichen Prozess zu verschlanken. Nach der technischen Realisierung haben wir gemeinsam mit dem LfDI MV und auf Initiative der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Vorpommern eine datenschutzrechtliche Umsetzung erarbeitet, die dies möglich macht und die Betriebe entlastet”, beschreibt Anne Sturzwage, Prokuristin und Leiterin des Destinationsmanagements bei der Usedom Touriusmus GmbH das gemeinsame Vorgehen.

Onlineveranstaltungen mit Praxistipps für Gastgebende
Auf Einladung der Insel Usedom gibt der LfDI MV in zwei kompakten Onlineveranstaltungen am 27. Mai 2026 und 28. Mai 2026 praktische Hinweise für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Beherbergungsgewerbe, zunächst für Beherbergungsbetriebe der Region. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen stehen insbesondere leicht umsetzbare Tipps dazu, wie Gäste verständlich, vollständig und rechtzeitig über die Datenverarbeitung informiert werden können. Beherbergungsbetriebe sind herzlich eingeladen, dieses Angebot zu nutzen und ihre Fragen aus der Praxis einzubringen.

Die beiden Veranstaltungen bilden einen ersten Auftakt für weitere landesweite Online-Veranstaltungen, die der LfDI MV künftig für Berherbungsbetriebe anbieten wird.

Weitere Informationen
Den Leitfaden zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten in Beherbergungsbetrieben finden Sie hier.

Zu den Terminen am 27. und 28. Mai 2026 können sich Usedomer Beherbergungsbetriebe hier anmelden.



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