Informationsfreiheitsbeauftragte fordern Stärkung demokratischer Teilhaberechte
Presseinformation des Vorsitzenden 2026 der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) appelliert in ihrer Entschließung vom 11. März 2026 an Regierungen und Parlamente in Deutschland, das voraussetzungslose Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit zu einem modernen Transparenzrecht weiterzuentwickeln. Anlass sind aktuelle Gesetzentwürfe u. a. in Berlin, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, die zum Teil massive Einschränkungen des Rechts auf Informationszugang beinhalten. Dagmar Hartge, diesjährige Vorsitzende der IFK, betont:
„Für eine funktionierende Demokratie ist gesellschaftliches Engagement entscheidend. Politisch mitgestalten kann aber nur, wer über relevante Informationen verfügt. Deshalb ist eine Ausweitung staatlicher Transparenz das Zeichen der Zeit, nicht ihre Einschränkung.“
Weniger Informationsfreiheit führt nicht, wie behauptet, zu Bürokratieabbau und Einsparungen, sondern zu einem Verlust an staatlicher Transparenz sowie demokratischer Teilhabe. Der Schutz kritischer Infrastruktur kann bereits durch die bestehende Gesetzeslage adressiert werden.
Zum Hintergrund
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechseln-dem Vorsitz.
Verantwortlich: Sven Müller; Tel. 033203 356-0
Kleinmachnow, 11. März 2026