Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern legt Tätigkeitsbericht für 2024 vor

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 03.02.2026

Nr.20260203  | 03.02.2026  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) legt heute seinen 20. Tätigkeitsbericht vor. Der Bericht für das Jahr 2024 steht barrierefrei zur Verfügung.

Datenschutz von Anfang an mitdenken

Durch die zunehmende Digitalisierung werden Prozesse und Abläufe im öffentlichen Sektor, in der Privatwirtschaft und im Alltag der Menschen grundlegend und rasant transformiert. „Wo jedoch zunehmend digitalisiert und vernetzt wird, werden die theoretischen Zugriffsmöglichkeiten auf personenbezogene Daten immer größer. Die Gefahren nehmen deutlich zu und damit auch das grundrechtlich verankerte Bedürfnis nach Datenschutz. Diesem Bedürfnis tragen wir mit der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben Rechnung“, fasst Sebastian Schmidt, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit MV, die Tätigkeiten seiner Behörde zusammen. Demzufolge lag auch im Berichtsjahr 2024 ein besonderer Aufgabenschwerpunkt des LfDI MV im Bereich Aufklärung, Beratung und Sensibilisierung zu Datenschutzthemen. „Nur wenn ein Bewusstsein dafür entsteht und der Datenschutz von Anfang an mitgedacht wird, können die Chancen der Digitalisierung optimal genutzt und Risiken minimiert werden. Das gilt für Gesetzesvorhaben und Verwaltungsprozesse ebenso wie für Betriebsabläufe oder die private Nutzung digitaler Angebote im Alltag gleichermaßen“, appelliert Schmidt.

Dass sich das hohe Beratungsaufkommen lohnt, zeigt sich vor allem in einer deutlich rückläufigen Anzahl der Datenpannenmeldungen gem. Art. 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Diese sank von 401 Meldungen im Jahr 2023 auf 290 Meldungen im Berichtszeitraum 2024. Der LfDI MV wird den beratenden Charakter der Behörde weiter aufrechterhalten und bei der Gewährleistung von IT-Sicherheitsstandards sowie dem Ausbau der Digitalisierungsstrategie des Landes auch zukünftig aktiv unterstützen. Allerdings hat sich die Anzahl der Eingaben und Beschwerden, die es zu bearbeiten galt, von 898 im Jahr 2023 auf 969 Beschwerden im Jahr 2024 noch einmal gesteigert.

Deutlich wird dieser Anstieg von Beschwerden und Nachfragen vor allem im Themenfeld der Videoüberwachung. Durch die zunehmende Installation von Videokameras – sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich – fühlen sich Bürgerinnen und Bürger oft beobachtet und in ihrem Recht auf Privatsphäre eingeschränkt. Der LfDI MV führte im vorliegenden Berichtszeitraum vermehrt Vor-Ort-Kontrollen durch – 26 davon waren unangekündigt, um den datenschutzkonformen Betrieb von Videokameras zu überprüfen, die auf den öffentlichen Raum gerichtet waren. In vielen Fällen konnte dabei durch gezielte Informations- und Beratungsgespräche ein rechtskonformer Zustand auf schnellem und unbürokratischem Weg hergestellt werden. „Hier zeigt sich, dass die Menschen zunehmend Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre legen und dies begrüßen wir als oberste Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes“, bewertet Sebastian Schmidt die vorgelegten Zahlen. Gleichzeitig sei damit aber auch der Auftrag verbunden, umfassende Beratungs- und Informationsangebote für alle Beteiligten, d. h. Betroffene wie auch Verantwortliche anzubieten. Im besten Fall kommt es dann gar nicht erst zu Datenschutzverstößen. Dies Aufgabe erfüllt der LfDI MV auch im Berichtszeitraum durch seine umfänglichen Beratungstätigkeiten, die Bereitstellung entsprechender Informationsbroschüren sowie die Beteiligung an der Erstellung einer Orientierungshilfe Videoüberwachung in Fitnessstudios auf Bundesebene. Letztere erläutert, wie eine Videoüberwachung auf Trainingsflächen und in anderen Bereichen eines Fitnessstudios im Einklang mit der DS-GVO möglich ist und soll voraussichtlich in 2026 veröffentlicht werden.

Als unabhängige Landesbehörde nimmt der LfDI MV regelmäßig Stellung zu Gesetzesvorhaben und Verwaltungsvorschriften mit Datenschutzbezug, so auch im Jahr 2024. Im Berichtszeitraum hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Dieses ändert die bisherigen Regelungen zur Forschung im Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V) und enthält eine ausdrückliche Regelung zur Entwicklung und zum Training künstlicher Intelligenz mit Forschungsdaten, sofern die betroffenen Personen eingewilligt haben. Der LfDI MV war frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess involviert und konnte zielführend zu umfassenden Datenschutzfragen beraten. „Das Gesetz ermöglicht die Schaffung einer landesweiten Forschungsdatenbank und auch das Training von KI, das für die medizinische Forschung in Zukunft unerlässlich sein wird. Aus Datenschutzperspektive kann dieses Gesetz Vorbildcharakter für andere Vorhaben auf gesamter Bundesebene haben“, erklärt der Landesdatenschutzbeauftragte. Ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht und hohe Standards bei der Datensicherheit sowie die mögliche Einbindung einer Treuhandstelle brächten dabei das Grundrecht auf Datenschutz mit der Forschungsfreiheit in Einklang.

Neben den umfänglichen Informations- und Beratungsleistungen zu spezifischen datenschutzrechtlichen Themen stand auch in diesem Berichtszeitraum wieder die Vermittlung von digitalen Kompetenzen und Datenschutzbewusstsein im Fokus der Behörde. Insbesondere Kinder über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte in Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten zu sensibilisieren und aufzuklären ist nach Artikel 57 Abs. 1 lit. b DS-GVO gesetzlicher Auftrag des LfDI MV. Wie auch in den vorherigen Jahren wurden die etablierten Peer-to-Peer-Projekte Medienscouts MV und Medienguides MV in 2024 erfolgreich durchgeführt, um digitale Kompetenzen von Jugendlichen bzw. Eltern zu fördern. Der Ansatz, Wissen und konkrete Handlungstipps durch einen multiplikativen Projekt-Charakter im Flächenland MV zu verbreiten, hat sich nach Ansicht der Behördenleitung auch in diesem Jahr wieder als äußerst effizient erwiesen.
Mit der Zielsetzung, das Thema Datenschutz für Familien verständlich und erlebbar zu machen, führte der LfDI MV gemeinsam mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) das Projekt #Digitale Vorbilder – Familien gehen online. mit einer Laufzeit von 2 Jahren durch und schloss dieses am 31. Oktober 2024 erfolgreich ab. Die Europäische Union bietet regelmäßig Förderprogramme zur Stärkung digitaler Kompetenzen an, so auch das Programm CERV-2021-DATA, wodurch nationale Aufsichtsbehörden bei der Aufklärungsarbeit zum Datenschutz unterstützt werden sollten. Sebastian Schmidt zieht eine durchweg positive Bilanz: „Diese bereitgestellten EU-Fördermittel überhaupt erfolgreich zu beantragen, war bereits ein Novum auf Bundesebene. Darüber hinaus zeigt die enorme Resonanz der Teilnehmenden, wie wichtig praxisnahe und niedrigschwellige Angebote sind, um Familien mit unseren Themen zu erreichen. Denn nur wenn Eltern ihre Kinder von Anfang an gut und sicher in die digitale Welt begleiten können, haben diese später die Möglichkeit, alle Anwendungen und insbesondere KI sicher und selbstbestimmt zu nutzen.“ So fanden im Berichtszeitraum 17 Veranstaltungen – sowohl analog als auch digital – allein im Rahmen des Projektes #Digitale Vorbilder statt, an denen über 1100 Personen teilnahmen. Die entstandenen Informationsmaterialien und Bildungsprodukte stellt der LfDI MV auch nach Projektende weiter kostenfrei zur Verfügung, darunter die umfangreiche Broschüre Orientierungshilfe Datenschutz – Ein Guide für den digitalen Dschungel. Hier werden alle relevanten Themen des digitalen Familienalltags mit Blick auf Chancen und Risiken aufgegriffen und für Eltern ebenso anschaulich wie verständlich erklärt. Die Broschüre eignet sich insbesondere auch, um pädagogische Fachkräfte im Land gezielt bei der Elternarbeit zum Thema digitale Kompetenzförderung zu unterstützen.
Insgesamt konnten durch die vielen Sensibilisierungsangebote und Veranstaltungen der Behörde in 2024 mehr als 2300 Personen adressiert werden: „Eine mehr als beachtliche Anzahl.“, betont Schmidt.

Die Förderung des Datenschutzbewusstseins sei demnach die entscheidende Grundlage für die Arbeit der Behörde: Einerseits, damit Bürgerinnen und Bürger sich ihrer Rechte in der digitalen Welt überhaupt erst bewusst werden und diese dann auch wahrnehmen können. Andererseits müssen Verantwortliche vorab für ihre datenschutzrechtlichen Pflichten sensibilisiert sein, um den Datenschutz bei der Gestaltung digitaler Transformationsprozesse von Anfang an mitdenken zu können. „Datenschutz ist keine rechtliche Hürde oder ein Hindernis, er ist unabdingbar in einem demokratischen Rechtsstaat. Wo Datenschutz abgebaut wird, verlieren Menschen ihre Rechte. Dessen muss man sich heute mehr denn je bewusst sein“, so der Landesdatenschutzbeauftragte abschließend.

 

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