TikTok muss Nutzer:innen über Datenübermittlungen nach China informieren
Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 19.12.2025
Wichtige Information für User der beliebten App TikTok: Das Unternehmen übermittelt vorerst weiterhin Daten unter anderem nach China. Zuvor hatte die irische Datenschutzbehörde diese Übermittlung als rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung vor Gericht steht dazu noch aus, aber in jedem Fall muss TikTok seine Nutzer:innen über die Datenübermittlung jetzt benachrichtigen.
Zum Verfahren: Die irische Datenschutzbehörde (Data Protection Commission - DPC) hatte im April 2025 ein Bußgeld von 530 Millionen Euro gegen TikTok Technology Limited aufgrund der rechtswidrigen Übermittlung von Daten in die Volksrepublik China verhängt. Zudem hatte die DPC die rechtswidrigen Übermittlungen nach China untersagt. Am 13. November 2025 hat der Irish High Court in einer Eilentscheidung beschlossen, dass die DPC ihre erlassenen Maßnahmen gegen TikTok vorläufig nicht durchsetzen darf. TikTok muss bis zu einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Übermittlungen an China keine Änderungen an der Verarbeitung vornehmen. Der gewährte zeitliche Aufschub ist jedoch an eine besondere Transparenzauflage geknüpft: TikTok muss alle Nutzer:innen über das laufende Aufsichtsverfahren informieren.
Was bedeutet die Benachrichtigung von TikTok?
Alle europäischen Nutzer:innen erhalten eine Benachrichtigung darüber, wie TikTok mit ihren personenbezogenen Daten umgeht, aus der hervorgeht:
- TikTok übermittelt weiterhin personenbezogene Daten europäischer Nutzer:innen an Länder außerhalb der EU, darunter China.
- Die DPC hat zuvor – in Kooperation mit den europäischen Datenschutzbehörden – entschieden, dass diese Übermittlung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
- Das irische Gericht hat die verhängten Maßnahmen vorübergehend ausgesetzt, aber die Entscheidung der Aufsichtsbehörden bleibt bestehen und die Zulässigkeit der Übermittlungen nach China wird noch gerichtlich geprüft.
Sebastian Schmidt, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: „Viele junge Menschen auf der ganzen Welt und auch in MV verwenden TikTok. Dabei sammelt und verwendet das Unternehmen dahinter viele personenbezogene Daten, wie z. B. Klickverhalten, Standortdaten, Kontaktinformationen und manchmal auch Finanzdaten. Vielen ist nicht klar, dass die Nutzung der App diese digitalen Spuren hinterlässt und diese auch das analoge Leben beeinflussen können. Wir haben in Europa klare Regeln, damit Menschen die Kontrolle über ihre Daten behalten und davor geschützt werden, dass z.B. staatliche Stellen ihr Privatleben überwachen. Außerhalb der EU, beispielsweise in China, gelten diese Regeln nicht immer in gleicher Weise. Den Nutzenden von TikTok sage ich, dass dieser Schutz in Staaten wie China, die keinerlei angemessene Datenschutzmaßnahmen vorweisen können, nicht in der gleichen Weise gilt. Es ist gut, dass das irische Gericht TikTok zu mehr Informationen verpflichtet. Solange sich an der Übermittlung an sich nichts ändert, bestehen hier hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten der Nutzer:innen von TikTok.“
Empfehlungen für Nutzer:innen
Für Apps und soziale Medien sollten Nutzer:innen Folgendes beachten:
- Lesen Sie die Mitteilung und die Datenschutzerklärung des Dienstes sorgfältig durch.
- Überprüfen Sie die Datenschutzeinstellungen: Welchen Zugriff hat die App auf Ihre Kamera, Ihr Mikrofon, Ihre Kontakte oder Ihren Standort?
- Entscheiden Sie, ob Sie den Dienst unter diesen Umständen weiterhin nutzen möchten. Wenn nicht, können Sie die App (vorübergehend) löschen oder Ihr Konto deaktivieren. Berücksichtigen Sie dabei etwaige Prüfungen oder Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Bezug auf diesen Dienst.
- Seien Sie zurückhaltend mit dem, was Sie über Apps teilen. Geben Sie keine sensiblen Informationen weiter.
Hintergrund
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die irische Datenschutzbehörde (DPC) aufgrund der dortigen europäischen Hauptniederlassung von TikTok die federführende Aufsichtsbehörde in Europa. Die DPC stimmt sich mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden eng ab. Innerhalb Deutschlands koordiniert die Berliner Datenschutzbeauftragte die Zusammenarbeit mit der irischen DPC, da TikTok seine deutsche Niederlassung in Berlin hat. Diese Pressemitteilung des LfDI MV basiert auf der Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Sie hier aufrufen können.
- Entscheidung der DPC vom 30. April 2025
- Urteil des Irish High Court vom 13. November 2025
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