Gesundheitsforschung datenschutzkonform voranbringen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Nr.20251110  | 10.11.2025  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Im Jahre 2001 rief die UNESCO den 10. November als Welttag der Wissenschaft aus. Anlässlich dieses besonderen Datums weist Mecklenburg-Vorpommerns Landesdatenschutzbeauftragter Sebastian Schmidt noch einmal auf die wichtige Bedeutung der medizinischen Forschung im Land hin und auch darauf, dass Forschung und Datenschutz nicht unbedingt in einem unlösbaren Widerspruch zueinander stehen müssen.

„Mit seinem modernen Landeskrankenhausgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern einen guten Rahmen für die medizinische Forschung im Land geschaffen“, so Sebastian Schmidt. Die entsprechenden Forschungsparagrafen würden Forschungsinteressen und Datenschutz bestmöglich miteinander in Einklang bringen. So sei eine umfassende Forschung auch bei Wahrung der datenschutzrechtlichen Interessen der Patientinnen und Patienten möglich. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Landtag das Landeskrankenhausgesetz im Rahmen seines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes mit entsprechenden Regelungen versehen. „Das Gesetz ermöglicht die Schaffung einer landesweiten Forschungsdatenbank und auch das Training von KI“, ergänzt der Landesdatenschutzbeauftragte. Beides sei für die medizinische Forschung in Zukunft unerlässlich. Ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht und hohe Standards bei der Datensicherheit sowie die mögliche Einbindung einer Treuhandstelle bringen dabei das Grundrecht auf Datenschutz mit der Forschungsfreiheit in Einklang. „Datenschutzrechtlich ist das Gesetz gut gemacht“, schließt Schmidt ab. Es sei nun an der Zeit, die vorhandenen Spielräume zu nutzen und an die praktische Umsetzung zu gehen. Hier lägen die wohl größten Herausforderungen.

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