Mit meinen Daten die KI trainieren? Nicht mit mir!
Nun will auch LinkedIn zukünftig mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer eigene KI-Systeme trainieren – LfDI MV rät jetzt zu handeln, bevor es zu spät ist.
Vor kurzem teilte LinkedIn, ein berufliches Online-Netzwerk, seinen Nutzerinnen und Nutzern mit, dass ihre Daten ab dem 3. November 2025 für das Training von KI-Modellen verwendet werden sollen. Man kann noch widersprechen. Das geht mit wenigen Klicks. Wer das nicht nutzt, gibt dann Profildaten wie Abschlüsse und Noten sowie Arbeitsverhältnisse oder sogar hinterlegte Lebensläufe, Fotos, Interessen oder Posts für das KI-Training frei.
„Das ist ein guter Zeitpunkt, sich mit den Datenschutzeinstellungen in seinem Profil einmal zu beschäftigen. Man sollte sich hinterfragen, mit wem man wie viel teilen möchte und wofür die eigenen Daten verwendet werden dürfen. Das gilt erst recht bei der Nutzung der Daten für das KI-Training“, so der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt.
Der Trend, die von Nutzenden sozialer Netzwerke freiwillig zur Verfügung gestellten Daten zum Training von KI zu verwenden, ist nicht neu. Ebenso wie die Tatsache, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst aktiv handeln müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten in die KI einfließen. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Bund und Ländern rät Sebastian Schmidt den Nutzenden von LinkedIn daher genau zu überlegen, ob sie von ihrer Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen wollen. „Wenn die Nutzerinnen und Nutzer nicht möchten, dass ihre umfangreichen und sehr aufschlussreichen Inhalte in das Training von KI einfließen und dort womöglich für immer bleiben, ist es jetzt an der Zeit zu handeln. Denn sobald diese Informationen erst einmal in den KI-Modellen verarbeitet wurden, ist es schwierig oder gar unmöglich, diese Information wieder aus der KI herauszubekommen.“
Möglicherweise können den Nutzerinnen und Nutzern eventuell zukünftig Nachteile entstehen, wenn beispielsweise Unternehmen auf LinkedIn bei der Suche nach Personal auf mögliche KI-generierte Auswertungen zurückgreifen können.
Sowohl bei LinkedIn als auch bei vielen anderen Apps sind die Einstellungen zum Datenschutz und der Privatsphäre oft versteckt oder verwirrend formuliert. Das bedeutet, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer selbst Zeit dafür nehmen müssen, um Zugriffsberechtigungen und Datenschutzeinstellungen anzupassen. „Es ist ratsam, immer mal wieder auch bei anderen Apps zu schauen und die Datenschutzeinstellungen zu überprüfen“, so Schmidt weiter.
Bei den Einstellungen von LinkedIn wird beispielsweise auch die Farbe genutzt, um Nutzende zu verwirren. In diesem Fall impliziert die grüne Farbe des angeschalteten Schiebereglers seine Richtigkeit. Wenn man jedoch nicht möchte, dass seine Daten für die Datenforschung und für das Training der KI genutzt werden soll, dann erscheint der Regler in schwarzer Farbe. Auch der Titel „Daten zur Verbesserung generativer KI“ impliziert positive Auswirkung. Wenn man der Verwendung der Daten für das Trainieren der KI widersprechen möchte, muss der Schieberegler von „Ein“ auf „Aus“ verschoben werden.
„Aus diesem Grund haben wir eine kurze, einfache und bildhafte Anleitung vorbereitet, wie ein Widerspruch getätigt werden kann“, so der Landesdatenschutzbeauftragte abschließend. Ein guter Anlass, sich ein paar Minuten zu nehmen und die Privatsphäre-Einstellungen der genutzten Dienste durchzusehen. Der Widerspruch bei LinkedIn muss bis zum 3. November 2025 erfolgen. Unter https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/KI_Trainieren ist eine Anleitung zur Widerspruchsmöglichkeit zu finden.
Kontakt: presse@datenschutz-mv.de
Telefon: 0385 59494-56