Schulstart: Erinnerungen festhalten und gleichzeitig Persönlichkeitsrechte und Datenschutz wahren

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Nr.20250905  | 05.09.2025  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Das neue Schuljahr beginnt am 8. September 2025. Vielerorts in Mecklenburg-Vorpommern finden jetzt Einschulungsveranstaltungen statt. Auch der Wechsel auf die weiterführenden Schulen des Landes kann Anlass für besondere Veranstaltungen sein. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV), Sebastian Schmidt, weist aus diesem Grund noch einmal auf die wichtigsten Regeln beim Fotografieren hin. Denn auch in festlichen Momenten gilt es, bei Aufnahmen die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz zu achten. Denn nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt.

Viele Eltern und Angehörige möchten diesen unvergesslichen Moment ihrer Kinder mit Fotos festhalten, da sie auch nach Jahren ein Lächeln auf den Gesichtern der gesamten Familie zaubern. Das können die Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit großer Schultüte sein oder auch die Kinder, die langsam größer werden und nun auf eine weiterführende Schule wechseln. In Zeiten von Messengerdiensten und Social Media ist jedoch beim Fotografieren zu beachten, wer auf dem Foto zu sehen ist. Denn auch Foto- und Videoaufnahmen zählen ebenfalls zu den personenbezogenen Daten.

Für Eltern und Angehörige gilt, dass das Fotografieren und Filmen des eigenen Kindes sowie die Weitergabe der Bilder im engen Familien- und Freundeskreis unproblematisch sind. Sind auf den Bildern auch andere Kinder oder Erwachsene zu sehen, dürfen diese Aufnahmen ausschließlich im privaten Umfeld gezeigt und genutzt werden, z. B. in einem Erinnerungsbuch. Veröffentlichungen im Internet wie auf Social Media, im Status oder auf Websites, sind nur mit Einwilligung der abgebildeten Betroffenen bzw. deren Sorgeberechtigten erlaubt. Da die Bilder als Daten im Internet weltweit abgerufen, gespeichert und verändert werden können. Jede Person besitzt das Recht am eigenen Bild. Wollen Eltern oder andere Familienangehörige die Bilder teilen und sind auf den Aufnahmen mehrere Kinder zu sehen, müssen Eltern auch die Rechte und Wünsche der jeweiligen Familien berücksichtigen. Auch bei Veröffentlichung von Bildern der eigenen Kinder sollten die Persönlichkeitsrechte beachtet werden. „Das Internet vergisst nichts“, erinnert Sebastian Schmidt. „Wir sollten bestenfalls mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam darüber sprechen, ob das Bild gepostet wird. Damit sensibilisieren wir unsere Kinder gleichzeitig, dass sie auch in Zukunft nicht gedankenlos alles posten”, sagt Sebastian Schmidt, der LfDI MV.

Für Schulen und Lehrkräfte: Nicht nur zu den Feierlichkeiten des ersten Schultages, sondern auch bei anderen Schulveranstaltungen benötigt die Schule eine vorherige  Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen, die durch Lehrkräfte oder von der Schule beauftragte Dritte erstellt werden. Die Orte, wo die Aufnahmen veröffentlicht werden, z.B. Schulwebseiten, Printmedien oder weitere analoge oder digitale Orte müssen in der Einwilligung explizit benannt werden und auswählbar sein. Darüber hinaus gelten einmal erteilte Einwilligungen nicht unbegrenzt: Sie müssen regelmäßig – mindestens jährlich – aktualisiert werden. Wenn ein Foto für etwas anderes verwendet werden soll als für die in der Erlaubnis genannten Zwecke, dann muss dafür eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden. Darüber hinaus sollte unbedingt davon abgesehen werden, dass die Lehrkräfte die Aufnahmen mit ihren privaten Geräten anfertigen. Um zu vermeiden, dass andere Personen bei der Einschulung im Hintergrund stehen und unfreiwillig mit auf dem Foto sind, können Schulen z. B. „Fotoecken“ einrichten, in denen Aufnahmen ausdrücklich erlaubt sind. So lassen sich die Rechte derjenigen wahren, die nicht fotografiert werden möchten.

Der Datenschutz steht dem Fotografieren bei Einschulungen und anderen Schulveranstaltungen grundsätzlich nicht im Weg. „Mit klaren Regeln, Einwilligungen und organisatorischen Maßnahmen können diese schönen Erinnerungen ohne Bedenken festgehalten werden, ohne die Rechte von Kindern und Familien zu verletzen“, so Schmidt abschließend. Für weitere Informationen und praxisnahe Hinweise steht der LfDI MV sowohl Familien als auch den Einrichtungen beratend zur Verfügung.

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