Ein Meilenstein für Transparenz und Bürgerrechte feiert bald ein großes Jubiläum!
Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Bald ist es so weit! Heute in einem Jahr gibt es das für Mecklenburg-Vorpommern geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bereits stolze 20 Jahre. Seit dem Inkrafttreten am 10.06.2006 hat sich viel getan. Das Gesetz wurde eingeführt, um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu öffentlichen Informationen zu erleichtern und die Transparenz in der Verwaltung zu erhöhen. Über die Jahre hinweg wurden zahlreiche Anträge auf Informationszugang gestellt, was zu einer stärkeren Offenheit und einem besseren Verständnis der öffentlichen Arbeit geführt hat. Gerade durch den gesetzlich geregelten Zugang zu Informationen können Bürgerinnen und Bürger besser an öffentlichen Diskussionen und Entscheidungen teilhaben.
Leider ist aber auch festzustellen, dass das Informationszugangsrecht großen Teilen der Bevölkerung offensichtlich immer noch unbekannt ist, resümiert der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit MV (LfDI MV), Sebastian Schmidt, und wünscht sich für das IFG M-V anlässlich des im kommenden Jahres anstehenden Jubiläums einen höheren Bekanntheits- und Wirkungsgrad.
Hervorzuheben ist auch, dass einige Regelungen des IFG M-V im Gegensatz zu anderen modernen Transparenzgesetzen nicht mehr zeitgemäß und damit antiquiert sind. Sebastian Schmidt wünscht sich, wie im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten, eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes. „Vielleicht gelingt es ja, das Gesetz für das anstehende Jubiläum im kommenden Jahr bereits so zu modernisieren, um die Bedeutung von Transparenz in der Gesellschaft weiter voranzutreiben“, so Schmidt.
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