Datenschutz ist Grundrechtsschutz
Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
In dieser Woche jähren sich sowohl das vorübergehende Inkrafttreten der Landesverfassung mit dem speziellen Landesgrundrecht des Datenschutzes und auch die verbindliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erinnert an die Bedeutung des Datenschutzes als Grundrecht: „Persönliche Daten gelten als das Erdöl des 21. Jahrhunderts. Für immer mehr Branchen besteht deshalb ein Interesse, sie zu nutzen. Sie haben einen Wert. Jede und jeder muss über seine Daten grundsätzlich selbst entscheiden können. Es ist wichtig, diese Daten vor unberechtigter Nutzung zu schützen, wie es bei unserem übrigen Eigentum ebenfalls der Fall ist. Europa, Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern verfügen über ein hohes Datenschutzniveau. Dieses sollten wir nicht leichtfertig infrage stellen, nur weil es für diejenigen, die die Daten für ihre Zwecke und Interessen nutzen wollen, nicht mehr so leicht ist, sie zu bekommen. Für die betroffenen Menschen ist Datenschutz wie das Anschnallen im Auto oder den Helm aufsetzen beim Radfahren: mit etwas Routine schnell erledigt und im Ernstfall ein wirksamer Schutz.“
Hintergrund:
Am 23.5.1993 trat die Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns vorübergehend in Kraft. Mit Art. 6 Absatz 1 der Landesverfassung wurde der Schutz personenbezogener Daten explizit als besonderes Landesgrundrecht in der Landesverfassung festgeschrieben. Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts ergab sich in Mecklenburg-Vorpommern aus den leidvollen Erfahrungen aufgrund der Überwachung und Bespitzelung durch die Staatssicherheit der DDR. Ab 25.5.2018 war dann auch die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) anzuwenden und auch die notwendigen Änderungen im Landesdatenschutzgesetz traten an diesem Tage in Kraft. Damit wurde der Datenschutz europaweit auf ein einheitlich hohes Niveau gehoben.