KI-Training von Meta mit persönlichen Daten beginnt - LfDI MV empfiehlt Nutzerinnen und Nutzern über Widerspruch genauestens nachzudenken

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Nr.20250416  | 16.04.2025  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Meta hat offiziell bekannt gegeben, dass das Training ihrer Künstlichen Intelligenz (KI) mit den Daten europäischer User:innen wieder aufgenommen werden soll. Die Nutzer:innen müssen dabei von selbst aktiv widersprechen, wenn sie nicht wünschen, dass ihre Daten dauerhaft in der KI enthalten sind.

Bereits vor einigen Wochen hatte Meta angekündigt, dass Ihre KI nun auch in Europa verfügbar sein wird. Insbesondere den Nutzer:innen von WhatsApp wird der „blaue Ring“ nicht entgangen sein, der es ermöglicht mit der hinterlegten KI zu interagieren. Vorausgegangen war ein längerer Rechtsstreit zwischen Meta und der Bürgerrechtsorganisation noyb, die in einem Dringlichkeitsverfahren bei elf europäischen Datenschutzbehörden Beschwerde eingelegt hatte. In der Folge hatte die irische Datenschutzbehörde (DPC) das KI-Training vorerst gestoppt, was ebenfalls dazu führte, dass Meta auch seine KI nicht wie geplant an den Start gebracht hat. Nun plant Meta jedoch mit der Aktivierung des Dienstes auch die Wiederaufnahme des KI-Trainings mit den Daten ihrer Nutzer:innen. Hierbei müssen diese aktiv bei Meta widersprechen, wenn sie dies nicht wünschen.

Sebastian Schmidt, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) rät den Nutzer:innen dabei genau zu überlegen, ob sie von ihrer Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen wollen. „Die Nutzer:innen sollte sich genau hinterfragen, ob ihnen bewusst ist was sie in all ihren Jahren bei Diensten wie z.B. Facebook gepostet haben. Denn wenn schon das Internet nicht vergisst, dann tut es die KI erst recht nicht.“ Sind diese Informationen erst einmal in die KI gelangt, ist es schwierig diese Information wieder herauszubekommen. Es dabei völlig unklar, welche Nachteile den Nutzer:innen entstehen können.

Je nach Alterseinstellungen der Geräte und Apps, raten wir auch Eltern Benachrichtigungen auf Familiengeräten zu kontrollieren. Der Widerspruch muss bis Ende Mai 2025 erfolgen. Unter www.datenschutz-mv.de ist eine Anleitung zu Widerspruchsmöglichkeiten zu finden.

Kontakt: presse@datenschutz-mv.de