Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Mehr Transparenz bei Sparkassen
Heute beriet der Landtag in zweiter Lesung über eine Änderung des Landessparkassengesetzes. Beschlossen wurde dabei unter anderem eine Veröffentlichung der Gesamtbezüge der Sparkassenvorstände. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern begrüßt diesen Beschluss.
Sparkassen befinden sich in kommunaler Trägerschaft und handeln im öffentlichen Auftrag. Bürgerinnen und Bürger haben deshalb ein Recht darauf, die Höhe der Vergütung der Vorstände zu erfahren. „Aus Sicht der Informationsfreiheit begrüße ich die heute beschlossene Änderung ausdrücklich“, erklärt Sebastian Schmidt. Die Sparkassen sind im öffentlichen Auftrag handelnde Kreditinstitute in kommunaler Trägerschaft. Aus diesem Grund hätten Bürgerinnen und Bürgern ein legitimes Interesse, über die Gesamtbezüge der Vorstände informiert zu werden. Die bloße Hinwirkungspflicht der Träger auf eine Offenlegung der Bezüge, wie sie bisher im Gesetz geregelt war, habe sich jedoch in der Praxis als wenig effektiv gezeigt. „Die Neuregelung sorgt für eine erhöhte Transparenz und trägt dem Informationsanspruch der Bevölkerung Rechnung“, so Schmidt weiter. Sie schaffe zudem einen Gleichklang mit vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Unternehmen. „Es ist nur folgerichtig, dass Sparkassen in kommunaler Trägerschaft genauso wie landesunmittelbare Anstalten oder Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu behandeln sind“, so Schmidt abschließend.