Pressemitteilung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 2. Juni 2021

Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert mehr Transparenz beim Verfassungsschutz

Nr.20210603  | 03.06.2021  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland haben auf ihrer 40. Konferenz am 2. Juni 2021 unter Vorsitz Sachsen-Anhalts die Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgefordert, den Zugang zu Informationen auch bei den Verfassungsschutzbehörden zu gewährleisten und Ausnahmeregelungen auf den Schutz konkreter Sicherheitsbelange zu beschränken. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Verfassungsschutzbehörden nach dem Presse- oder dem Umweltinformationsrecht Auskünfte erteilen müssen, aber auf allgemeine Fragen der Bürgerinnen und Bürger schweigen dürfen,“ sagte Herr Albert Cohaus, der als stellvertretender Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt die Konferenz geleitet hat. „Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen in die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes!“

Darüber hinaus hat die Konferenz die verbindliche Einführung behördlicher Informationsfreiheitsbeauftragter gefordert. Albert Cohaus: „Es nützt sowohl der Behörde als auch den Bürgerinnen und Bürgern, wenn in einer Behörde ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht, der Informationszugangsbegehren koordiniert, rechtskundig berät und Unterstützung anbietet.“ In Sachsen-Anhalt war die Einführung eines behördlichen Informationsfreiheitsbeauftragten geplant. Sie ist in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr zustande gekommen. „Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf!“

Des Weiteren hat die Konferenz den Bundesgesetzgeber aufgefordert, in der neuen Legislaturperiode ein Transparenzgesetz mit Vorbildfunktion zu schaffen! In einem Zwölf-Punkte-Papier hat die Konferenz Vorschläge zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes in ein Transparenzgesetz mit einem Transparenzregister, zu den Bereichsausnahmen und Ausschlussgründen des Gesetzes, zu Regelungen zur Förderung der Informationsfreiheit sowie zu den Eingriffsbefugnissen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gemacht. Albert Cohaus: „Ein solches ‚Transparenzgesetz‘ könnte auch eine Vorbildfunktion für die Länder entfalten.“ In Sachsen-Anhalt hatte die Landesregierung eine Reform des Informationsfreiheitsrechts auf den Weg gebracht, aber nicht mehr abgeschlossen. Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit hofft, dass der Landtag in der nächsten Legislaturperiode diese Reform wieder aufgreifen wird.

Weitere Themen waren die informationsfreiheitsrechtliche Entwicklung in Bund und Ländern sowie die hierzu korrespondierende Rechtsprechung. Die nächste Konferenz findet am 3. November 2021 erneut unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts statt.

Die gefassten Entschließungen können auch auf der Homepage des Landesbeauftragten abgerufen werden.

Für Nachfragen steht Ihnen Herr Albert Cohaus, Tel-Nr. 0391–81803-0; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Impressum:
Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

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