Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 13.11.2020

Datenschutz beim Einsatz von Videokonferenzsystemen

Nr.20201113  | 13.11.2020  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine "Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme" veröffentlicht. Darin werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Videokonferenzen durch Unternehmen, Behörden und andere Organisationen erläutert. Angesprochen sind sowohl Verantwortliche, die einen Videokonferenzdienst selbst betreiben oder von Dienstleistern betreiben lassen als auch Nutzer von Videokonferenzsystemen, die als Online-Dienst angeboten werden. Ergänzend zur Orientierungshilfe veröffentlicht die DSK eine Checkliste in der die rechtlichen und technischen Anforderungen an Videokonferenzsysteme in übersichtlicher Form zusammengefasst werden.

Anlass für die Erstellung der Orientierungshilfe und die dazugehörige Checkliste waren zunehmend Unsicherheiten bei den Anwendern und Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Videokonferenzsystemen. Die Orientierungshilfe beschreibt, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen sind. Bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen sowie gegebenenfalls von Dritten verarbeitet, unter anderem deren Äußerungen in Ton und Bild. Für diese Datenverarbeitung benötigt der für die Durchführung der Videokonferenz Verantwortliche eine Rechtsgrundlage. Wird ein Videokonferenzdienst-Anbieter genutzt, der personenbezogene Daten auch für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter nutzen will, ist eine Rechtsgrundlage für die damit verbundene Offenlegung der Daten regelmäßig schwierig zu begründen. Gegenüber einem Auftragsverarbeiter ist daher im Auftragsverarbeitungsvertrag sicherzustellen, dass dieser die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Personen nur auf Weisung des Verantwortlichen und nicht für eigene Zwecke verarbeitet.

Zudem sind die Verantwortlichen zur Datensparsamkeit verpflichtet. Es dürfen nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die zur Zweckerreichung erforderlich sind. Dieser Grundsatz ist bereits bei der Auswahl, aber auch bei Einrichtung und Betrieb eines Videokonferenzsystems zu beachten.

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27.03.2025  | DSMV  | datenschutz-mv.de

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om 21. bis 23. März 2025 lichteten 23 wissbegierige Schülerinnen und Schüler an Bord der Likedeeler die Anker, um sich zu Medienscouts MV ausbilden zu lassen. Als digitale Lotsen stehen die neuen Medienscouts MV ihren Mitschülern, Freunden und Familien zur Seite, um Wissen weiterzugeben und aufzuklären, damit sie sicher durch die digitale Welt schippern.

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Das Recht auf Löschung ist eines der am häufigsten ausgeübten Betroffenenrechte und eines, zu dem bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingehen. Ziel dieser koordinierten Aktion ist es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis zu bewerten. MeAkcklenburg-Vorpommern beteiligt sich an dieser europaweiten Aktion.

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Foto: (v.l.n.r.) Dirk Stamer (MdL, SPD), Dr. Anne Gutschmidt (KI-Zentrum), Sebastian Schmidt (LfDI MV)

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