Landesdatenschutzbeauftragter: „Heimliche Spannervideos sind strafbar“

Nr.20200117  | 17.01.2020  | DSMV  | datenschutz-mv.de

„Heimliche Spannervideos verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich und sind strafbar“, sagt Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern. „Die auf dem Festival ‚Monis Rache‘ offenbar benutzten Minikameras gibt es in allen möglichen Ausfertigungen. Sie können in einem Rauchmelder, einem Kugelschreiber oder auch einem Ladegerät versteckt sein. Aufnahmen solcher Kameras können im Grunde jeden von uns treffen.“ Müller warnt: „Auch, wenn sie auf dem freien Markt erhältlich sind, lassen sich Minikameras nicht datenschutzkonform betreiben“.

Auf dem Festival „Monis Rache“ in Tutow (Vorpommern-Greifswald) hat ein Mann Medienberichten zufolge Kameras auf den Toiletten versteckt und die Benutzerinnen gefilmt. Nach einer Recherche des ARD-Magazins „Strg_F“ hat er die Aufnahmen später geschnitten und auf Porno-Plattformen verteilt. Damit soll er fast 8000 Euro verdient haben.

Die Polizeiinspektion Anklam hat nach der Veröffentlichung der Reportage von Amts wegen eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die dortige Kriminalpolizeiinspektion hat inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten nach §§ 184 und 201a Strafgesetzbuch sowie § 23 Kunsturheberrechtsgesetz aufgenommen. Die Polizei bittet Personen, die 2018 auf dem Festival waren, die Dixi-Toiletten benutzt haben und somit Betroffene dieser Tat sein könnten, Anzeige zu erstatten. Das könne auch online unter www.polizei.mvnet.de geschehen.

Der oberste Datenschützer des Landes nimmt den Sachverhalt sehr ernst. Seine Behörde werde alle in ihrem Zuständigkeitsbereich möglichen Maßnahmen ergreifen. Zunächst liege das Verfahren aber bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.