„Datenschutz: Krankheit oder Therapie?“ - Datenschutz-Fachtagung für die Krankenhäuser und Kliniken Mecklenburg-Vorpommerns
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, lädt zur Fachtagung „Datenschutz: Krankheit oder Therapie?“ ein, die am 28. Oktober 2019 von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Bürgersaal Waren (Müritz) stattfindet. Die Fachtagung richtet sich an Geschäftsführung, Datenschutzbeauftragte, Ärzteschaft, Pflegekräfte und Verwaltungsangestellte der Krankenhäuser und klinischen Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns und ist für die Teilnehmenden kostenlos.
Schon seit 2018 verstärkt Heinz Müller seine Anstrengungen, den Krankenhäusern und Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu helfen. Zeitgleich mit der Einführung der DS-GVO startete der Landesbeauftragte das Projekt „Umgang mit den Patientendaten in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns (UPDK)“, in der sich der Landesbeauftragte direkt bei den Krankenhäusern und Kliniken über die Herausforderungen zu der Umsetzung der neuen Vorschriften der DS-GVO informieren will.
Während der Projektlaufzeit wurde der Wunsch der Teilnehmenden des Projektes „UPDK“ nach einer Fachtagung deutlich. Daraufhin entwickelte Heinz Müller gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft M-V und dem Datenschutzbeauftragten der Nordkirche das Konzept der gewünschten Fachtagung, die sich an alle Mitarbeitenden der Krankenhäuser und Kliniken richtet. Der Landesbeauftragte setzt auf das Format „Zuhören, reden und gemeinsam Lösungen finden!“
Besonders beleuchtet werden die Bereiche Psychotherapie, Psychosomatik und Pflege, deren Vertreter ebenfalls über Ihre Erfahrungen im Umgang mit der DS-GVO berichten werden. Diese Bereiche spielten schon bei der Auswahl der Krankenhäuser im Projekt „UPDK“ eine besondere Rolle, da dort sehr persönliche und intime Daten von Personen verarbeitet werden.
Heinz Müller betont: „Krankenhäuser kennen den Datenschutz zwar nicht erst seit dem Inkrafttreten der DS-GVO, sie enthält aber neue Vorschriften etwa bei den Auskunfts- und Informationspflichten, die noch immer Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung hervorrufen.“ Hier hält er Unterstützung für dringend erforderlich.
Der Landesbeauftragte lädt insbesondere auch Journalisten und die öffentlichen Medien ein, an der Datenschutz-Fachtagung teilzunehmen, um sich vor Ort ein Bild über die Auswirkungen der DS-GVO auf die Krankenhäuser und Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern zu machen.
Detaillierte Informationen und ein Anmeldeformular für die Fachtagung sind auf der Website der Datenschutzbehörde (https://www.datenschutz-mv.de/) zu finden.