Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Ein Jahr DS-GVO – Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt seinen 14. Tätigkeitsbericht vor und zieht Bilanz

Nr.20190521  | 21.05.2019  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt seit einem Jahr die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Zeit, Bilanz zu ziehen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, hat heute den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für das Jahr 2018 vorgelegt.

Schwerpunktthemen 2018

Das Beschwerdeaufkommen beim Landesbeauftragten hat sich im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr verdreifacht. Dazu sagt Heinz Müller: „Meine verfassungsmäßige Aufgabe ist die Wahrung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten. Diese Rolle hat die DS-GVO erheblich gestärkt. Ich freue mich, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre erweiterten Rechte nutzen.“

Durch die DS-GVO hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über 50 neue Aufgaben erhalten. So bearbeitet seine Behörde nicht mehr nur Beschwerden gegen Behörden und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist seit Mai 2018 verpflichtet, auch Beschwerden gegen Stellen entgegenzunehmen, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern oder nicht einmal in Deutschland angesiedelt sind. Er bleibt über das gesamte Verfahren hinweg Ansprechpartner für diejenigen, die bei ihm Beschwerde eingereicht haben. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen, bei denen die zuständige Aufsichtsbehörde in einem anderen europäischen Mitgliedstaat sitzt, ist dies mit einem erheblichen Koordinationsaufwand verbunden.

Die Anwendung der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 führte zu einer breiten Hysterie sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Zwar war die DS-GVO bereits 2016 in ganz Europa in Kraft gesetzt worden. Die zweijährige Übergangszeit blieb jedoch weitgehend ungenutzt. So konnte man im Mai 2018 den Eindruck gewinnen, das neue Recht sei über Nacht gekommen. Die Nachfrage nach Information, Schulung und Beratung explodierte geradezu. „Wir haben in zahlreichen Schulungen und Informationsveranstaltungen immer wieder klargestellt, welche Anforderungen wirklich neu sind und welche an bestehendes deutsches Recht anknüpfen, und dadurch zu einer Versachlichung der Debatte beigetragen“, sagt Müller rückblickend.

Vor besondere Herausforderungen stellt die DS-GVO die Vereine. Vereinsvorstände sind größtenteils ehrenamtlich tätig und müssen sich seit Mai 2018 mit Fragen befassen wie: „Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten? Müssen wir von unseren Vereinsmitgliedern Einwilligungen einholen, um deren Daten im Verein verarbeiten zu dürfen? Dürfen wir Fotos vom letzten Fußballturnier auf unsere Homepage stellen?“. Für die Vereine hat der Landesbeauftragte daher gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung einen Leitfaden entwickelt, der seit Oktober 2018 kostenlos beim Landesbeauftragten erhältlich ist.

Als Vorsitzender des Arbeitskreises „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) berät der Landesbeauftragte den IT-Planungsrat. Der IT-Planungsrat befasst sich unter anderem mit dem Digitalisierungsproramm für die öffentliche Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. In diesem Zusammenhang sollen auch die deutschen Verwaltungsregister modernisiert und das Identitätsmanagement verbessert werden. Das Bundesinnenministerium hat dem IT-Planungsrat daher die Einführung eines sogenannten Identifikators zum zuverlässigen Auffinden von Datensätzen einer Person in verschiedenen Registern vorgeschlagen. Zulässig ist dies nur in sehr engen Grenzen, da die Einführung derartiger Personenkennzeichen massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingreift. Die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern werden darauf achten, dass bei der Umsetzung des Digitalisierungsprogramms die Regelungen der DS-GVO Beachtung finden.

Zu den Kernaufgaben der Behörde gehört die zielgruppenorientierte Information über den Datenschutz. Nach der DS-GVO soll dabei besonderes Augenmerk auf spezifischen Angeboten für Kinder und Jugendliche liegen. Seit 2012 zeigt der Landesbeauftragte mit dem Gemeinschaftsprojekt Medienscouts MV Kindern und Jugendlichen Chancen und Risiken der digitalen Welt auf. Ziel ist ein selbstbestimmter, kritischer, aber auch kreativer Umgang mit Instagram, Google & Co. Grundlegend ist dabei der so genannte peer-to-peer-Ansatz. Die Medienscouts lernen, ihr Wissen unmittelbar an andere Kinder und Jugendliche weiterzugeben. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln werden pro Jahr 60-70 Medienscouts ausgebildet. Insgesamt sensibilisiert das gemeinsam von Landesbeauftragtem, Landesjugendring, Landeskriminalamt, Landesmedienanstalt und Landeskoordinierungsstelle für Suchtfragen getragene Projekt auf diese Weise etwa 3000 bis 3500 Personen pro Jahr. Dazu Müller: „Wir Datenschützer können nicht überall sein. Deswegen müssen die Bürgerinnen und Bürger, angefangen bei Kindern und Jugendlichen, den Schutz ihrer Daten auch in die eigene Hand nehmen. Wie das geht, können sie von den Medienscouts lernen.“

Seit vielen Jahren weist der Landesbeauftragte darauf hin, dass E-Mails mit schutzbedürftigen Inhalten verschlüsselt werden sollen, denn eine E-Mail ist in Bezug auf die Sicherheit mit einer Postkarte zu vergleichen: Was man einer Postkarte nicht anvertrauen würde, sollte man auch nicht per unverschlüsselter E-Mail versenden. Dennoch werden E Mails auch mit sensiblen Daten noch sehr oft unverschlüsselt versendet. Dazu Müller: „Es ist keinesfalls immer kriminelle Energie erforderlich, um unberechtigt Zugang zu Inhalten unverschlüsselter E-Mails zu erhalten.“ Das zeigte ein beim Landesbeauftragten eingegangener Hinweis eines Bürgers. Dieser hatte eine offensichtlich nicht für ihn bestimmte E-Mail von einer öffentlichen Stelle des Landes erhalten. Der E-Mail lag als Anlage eine Liste von Personen mit deren Namen, Anschriften, Personalausweisnummern, Kfz-Kennzeichen und Hinweise auf deren Sicherheitsüberprüfungen durch die Bundespolizei bei. Der richtige Adressat der E-Mail war bis auf die Schreibweise eines Umlautes namensgleich mit dem falschen Empfänger. Die Absenderin hatte versehentlich die Schreibweise des falschen Empfängers gewählt, so dass dieser die E-Mail erhielt.

Auf weiterhin sehr hohem Niveau liegt die Anzahl der Petitionen zur Videoüberwachung. Oft wird nicht bedacht, dass eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Daran hat sich mit der DS-GVO nicht viel geändert. Eine Videoüberwachung ist in jedem Fall nur dann zulässig, wenn in einer Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Betreibers der Kamera und den Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person letztere nicht überwiegen. Grundsätzlich unzulässig sind daher Überwachungsmaßnahmen, die die Intimsphäre verletzen, beispielsweise im Fall von Saunen, Toiletten oder Duschkabinen. Schutzwürdige Interessen überwiegen zudem häufig dort, wo Menschen kommunizieren, essen und trinken oder sich erholen, beispielsweise in den Sitzbereichen von Restaurants oder Parks. Ein berechtigtes Interesse kann grundsätzlich angenommen werden, wenn der Zweck im Schutz vor Einbrüchen, Vandalismus oder Diebstählen besteht, sofern eine tatsächliche Gefahrenlage nachgewiesen wurde. Auch Webcams, die Live-Aufnahmen ins Internet übertragen, werden immer häufiger eingesetzt. Die Aufnahmen dieser Kameras sind einer unbestimmten Zahl von Personen weltweit zugänglich. Sie sind daher nur dann zulässig, wenn auf den Bildern keine Personen identifizierbar sind.

Seit Anwendung der DS-GVO ist der Landesbeauftragte zuständig für Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte, die aus Datenschutzverletzungen in ihrem Dienstverhältnis resultieren. Bislang lag die Zuständigkeit hierfür beim Ministerium für Inneres und Europa. Der Landesbeauftragte hatte es dabei mit unerfreulichen Fällen zu tun. Unter anderem haben Polizeibeamte in zwei Fällen ihre Dienststellung ausgenutzt, um an die Kontaktdaten minderjähriger Mädchen zu gelangen. In beiden Fällen hat der Landesbeauftragte ein Bußgeld verhängt.

Der Landesbeauftragte hat gegen das OLG Rostock eine Verwarnung ausgesprochen, weil dort die Datensicherheit bei der Nutzung des Telefax-Gerätes nicht eingehalten wurde. Eine Bürgerin hatte dem Landesbeauftragten mitgeteilt, dass in zwei Fällen irrtümlich Beschlüsse des OLG in Strafsachen anderer Personen auf ihrem Faxgerät angekommen waren. Es handelte sich um die vollständigen Beschlüsse in Strafvollstreckungsverfahren wegen Totschlags und anderer Delikte. Im Gegensatz zur Briefpost handelt es sich beim Telefax um eine Art offener Zustellung. Deshalb müssen bei einem Versand von personenbezogenen Daten per Fax Maßnahmen getroffen werden, die verhindern, dass bei der Übertragung dieser Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden kann. Die Verantwortlichen sollten vor dem Versand von schutzwürdigen Daten mit dem Telefax-Dienst prüfen, ob diese Versandart wirklich erforderlich ist und nicht eine andere Versandart angemessener ist.

Schwerwiegende Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, so genannte Datenpannen, sind dem Landesbeauftragten nach Art. 33 DS-GVO innerhalb von 72 Stunden zu melden. Im Berichtszeitraum gingen beim Landesbeauftragten 36 solcher Meldungen ein, darunter die Mitteilung, dass das Ratsinformationssystem einer Amtsverwaltung gehackt wurde, so dass ein unerlaubter Zugriff auf personenbezogene Daten in nichtöffentlichen Beschlussvorlagen und Protokollen nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Amtsverwaltung stellte fest, dass sämtliche Unterlagen der Sitzungen in den Jahren 2012 – 2018 betroffen waren. Als Sofortmaßnahme deaktivierte sie alle Zugänge zu der Plattform. Zudem war zu berücksichtigen, dass bei Bestehen eines hohen Risikos nach Art. 34 DS-GVO unverzüglich die betroffenen Personen zu benachrichtigen sind. Also informierte die Amtsverwaltung die betroffenen Gemeindevertreter über die Datenpanne. Da aber auch die Daten einer Vielzahl anderer Personen in den Beschlussvorlagen beziehungsweise Protokollen enthalten waren, darunter Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse von Antragstellern, mussten auch diese entsprechend informiert werden. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Personen machte die Amtsverwaltung in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten von der öffentlichen Bekanntmachung der Datenpanne nach Art. 34 Abs. 3 lit. c) DS-GVO Gebrauch.

Aktuelle Themen 2019

Als Mitglied der Taskforce „Künstliche Intelligenz“ war der Landesbeauftragte an der Vorbereitung der „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“ der DSK beteiligt. Darin werden datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz „selbstlernender“ Systeme formuliert. Insbesondere müsse das Recht der betroffenen Person gewährleistet werden, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden. „Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden“, heißt es in der Erklärung wörtlich.

Seit vielen Jahren beobachten Datenschützer den Einsatz von Produkten der Firma Microsoft und haben wiederholt vor einer drohenden Monopolisierung des Marktes gewarnt. Wie berechtigt diese Warnungen sind, zeigt die aktuelle Diskussion zum Betriebssystem Windows 10. Nur mit massiven Eingriffen in das Betriebssystem und die dazugehörige IT-Umgebung kann der Versuch gemacht werden, Datenübermittlung von Windows 10 an Microsoft zu unterbinden. Da ein großer Teil der Daten verschlüsselt an Microsoft gesendet wird, ist nicht abschließend festzustellen, ob und wenn ja, welche personenbezogenen Daten an Microsoft übermittelt werden. Ob Windows 10 datenschutzkonform betrieben werden kann, ist aus Sicht des Landesbeauftragten äußerst zweifelhaft. Die DSK ist dazu mit der Firma Microsoft im Gespräch und arbeitet an einer ausführlichen Stellungnahme. Obwohl die Risiken des Einsatzes dieser Produkte in der Landesverwaltung seit vielen Jahren bekannt sind, hat die Landesregierung bisher keine Strategie entwickelt, wie diese Risiken etwa durch einen langfristigen Wechsel zu Open-Source-Produkten minimiert werden können.

Ausblick

Das stark gestiegene Arbeitsaufkommen muss die Behörde des Landesbeauftragten bisher mit einem unveränderten Personalbestand bewältigen. Im Januar 2018 wurden zwar fünf neue Stellen geschaffen. Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich dadurch jedoch nicht, weil lediglich fünf befristete Arbeitsverhältnisse in feste Arbeitsverhältnisse umgewandelt wurden. „Ich erwarte“, sagt Müller, „dass sich die kürzlich von der Landesregierung beschlossene Aussetzung des Personalkonzepts auch auf meine Behörde auswirkt.“

Ihre große Bewährungsprobe steht der DS-GVO erst bevor. Mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger haben bei den französischen Kollegen Beschwerden eingereicht gegen Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft. Es handelt sich dabei um Rechtsverstöße, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. „Wir Datenschützer werden uns daran messen lassen müssen, ob wir die DS-GVO auch gegenüber Großkonzernen durchsetzen“, so Müller. „Dass die Politik hier nicht für ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis sorgt und die Datenschutzaufsicht mit bedarfsgerechten Ressourcen ausstattet, zeugt von großer Kurzsichtigkeit.“

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