Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Zweifelhafte "Datenschutzauskunft-Zentrale" am Werk

Nr.20181002  | 02.10.2018  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat in den vergangenen Tagen mehrere Beschwerden über zweifelhafte Werbeaktionen einer "Datenschutzauskunft-Zentrale" (DAZ) erhalten. In ihren Anschreiben versucht die "DAZ", Unternehmer zu dem Erwerb ihres "Leistungspakets Basisdatenschutz" für jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu bewegen. Zu diesem Zweck verweist die "DAZ" auf die erhöhten Nachweis- und Dokumentationspflichten für Unternehmer nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der LfDI MV weist darauf hin, dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DS-GVO einhalten. Hierfür ist ein Vertragsabschluss mit der "DAZ" aber nicht erforderlich. So sind die dort beworbenen Formulare unter anderem für die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses kostenlos zum Download unter www.datenschutz-mv.de erhältlich. Dazu Behördenchef Heinz Müller: "Für mich riecht die Werbeaktion der 'DAZ' nach einem Betrugsversuch. Wenn Sie Fragen zur DS-GVO haben, wenden Sie sich bitte einfach an uns."