Presseinformation - Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2018

Anwendbarkeit des Telemediengesetzes-Einladung zur Diskussion mit den Datenschutzaufsichtsbehörden

Nr.20180601  | 01.06.2018  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Die ePrivacy-Verordnung soll die Datenschutz-Grundverordnung im Hinblick auf die elektronische Kommunikation präzisieren und ergänzen. Mit dem Inkrafttreten im Jahr 2018 ist jedoch nicht mehr zu rechnen.

Die Datenschutzkonferenz hat sich zu Fragen der Anwendbarkeit des nationalen Rechts neben der Datenschutz-Grundverordnung positioniert: Die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes sind seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr anwendbar. Zwischenzeitlich unmittelbar geltend, verdrängt die europäische Datenschutz-Grundverordnung nationales Recht der Mitgliedstaaten. Davon ausgehend haben die Aufsichtsbehörden insbesondere auch ihr Vollzugsverständnis im Zusammenhang mit Reichweitenmessungen und dem Einsatz von Tracking-Mechanismen im Internet dargelegt.

Diese veröffentlichte Positionsbestimmung wurde von der interessierten Öffentlichkeit strittig diskutiert. Die Positionsbestimmung ist hier abrufbar: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Technik/Inhalt/TechnikundOrganisation/Inhalt/Zur-Anwendbarkeit-des-TMG-fuer-nicht-oeffentliche-Stellen-ab-dem-25_-Mai-2018/Positionsbestimmung-TMG.pdf

Im Rahmen einer konzentrierten Anhörung lädt die Datenschutzkonferenz dazu ein, zu der Umsetzung der Positionsbestimmung Stellung zu nehmen – insbesondere zu Fragen der Ausgestaltung im praktischen Vollzug.

Stakeholder sollen ihre Stellungnahmen über ihre jeweiligen Verbände und Vertretungen dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zuleiten, das die Koordinierung für die Datenschutzkonferenz übernommen hat:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach
poststelle@lda.bayern.de.

Die Eingaben sollten bis
Freitag, 29. Juni 2018
eingereicht werden.

Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.

Presseverteiler des Virtuellen Datenschutzbüros – www.datenschutz.de

Bitte senden Sie zur Aufnahme in den Presseverteiler eine E-Mail mit der Betreffzeile „subscribe“ an vpo-presse-list-request@lists.datenschutz.de.

       
--
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Daniel Strunk
Pressesprecher

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-38424-62
Fax: 0211-38424-10
Allgemeine E-Mailadresse: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc