Einladung zum Pressegespräch am 25. Mai 2018

Nr.20180518  | 18.05.2018  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Am 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung in alle Staaten der EU unmittelbar. Zusammen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz und dem ebenfalls neu gefassten Landesdatenschutzgesetz entsteht eine neue rechtliche Grundlage auch für den Datenschutz in M-V.
Außerdem hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2016/2017 vorgelegt.

Zeit also, über Datenschutz in M-V zu reden!

Hierzu lädt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern, Herr Heinz Müller, recht herzlich zu einem Pressegespräch am

Freitag, den 25. Mai 2018, 10:00 Uhr

in die Räume des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern nach Schwerin in die Werderstraße 74 A ein.

Herr Müller wird Ihnen, gemeinsam mit seinen Stellvertretern, Herrn Gabriel Schulz und Herrn Werner Baulig, Informationen zur derzeitigen Situation geben und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Beispielsweise werden folgende Themen angesprochen:

  • Verbessert das neue DS-Recht den Verbraucherschutz?
    Verbessern zusätzliche Informationen die Transparenz?
  • Was bringt die neue Zustimmungsregelung und das Kopplungsverbot?
  • Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
    Sind Behörden, Unternehmen, Vereine und Verbände hinreichend vorbereitet?
  • Wen bedrohen „Abmahnanwälte“ und womit?
  • Warum werden Behörden grundsätzlich bessergestellt als alle Anderen?
  • Was geht an personalisierter Werbung?
  • Welche Rolle haben die Datenschutzbehörden im neuen Rechtssystem?

Und natürlich stehen wir für Ihre Fragen offen!

Aus organisatorischen Gründe wird bis zum 22. Mai 2018 um Ihre Anmeldung per E-Mail unter info@datenschutz-mv.de gebeten.