Endspurt für die Datenschutz-Grundverordnung

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit will mit einer Fragebogenaktion Ärztinnen und Ärzte im Land für die neuen Herausforderungen sensibilisieren

Nr.20171201  | 29.11.2017  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr umfangreicher Pflichtenkatalog für die Verarbeitung personenbezogener Daten trifft auch Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten knüpft die DS-GVO strenge Vorschriften. Verstöße gefährden nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Den Arztpraxen droht mit Geltung der DS-GVO ab Mai 2018 auch ein hohes rechtliches Risiko, wenn Zuwiderhandlungen durch die Aufsichtsbehörde mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden müssen oder Patientinnen und Patienten im Zivilrechtsweg gegen Datenpannen vorgehen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, steht mit seinem Team als zuständige Aufsichtsbehörde allen Unternehmen im Land bei den Anpassungen an die DS-GVO beratend zur Seite. „Die bisherigen Beratungsanfragen zur DS-GVO aus dem Gesundheitsbereich sind jedoch überschaubar“, stellt Heinz Müller fest. Um vermehrt Ärztinnen und Ärzte für die DS-GVO zu sensibilisieren und um spezifischer in Schulungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit auf die neuen Anforderungen im Datenschutz für Ärztinnen und Ärzte eingehen zu können, plant Heinz Müller eine Umfrage zum Datenschutz in der Arztpraxen. Hierbei sollen an eine repräsentative Anzahl zufällig ausgewählter Arztpraxen aller Fachbereiche in Mecklenburg-Vorpommern Fragebögen verschickt werden. „Die Arbeitsbelastung der Mediziner im Land ist uns durchaus bewusst. Der Fragebogen soll daher mit möglichst geringem Zeitaufwand beantwortet werden können. Allerdings ist die Beantwortung binnen einer festgelegten Frist verpflichtend. Vor Mai 2018 ist es uns noch möglich, auf etwaige Ungereimtheiten in den Fragebögen beratend zu reagieren. Zudem bleibt auch den Arztpraxen noch Zeit, Defizite, die sie bei der Beantwortung feststellen, auszuräumen,“ erklärt Heinz Müller. Die Fragebögen werden Anfang Dezember 2017 per Post versandt und müssen bis Ende Januar 2018 beantwortet werden. Für Rückfragen zur Aktion sowie allgemein zum Datenschutz in der Arztpraxis steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gern zur Verfügung.

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