Besserer Schutz für personenbezogene Daten in den USA – Nachbesserungen am EU-US-Datenschutzschild erforderlich

Nr.171020  | 20.10.2017  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Die Europäische Kommission hat letzten Mittwoch ihren ersten Bericht zur jährlichen Überprüfung der Funktionsweise des EU-US-Datenschutzschilds vorgelegt. EU-Justizkommissarin Věra Jourová betonte, das Datenschutzschild sei kein Papiertiger, sondern eine lebendige Vereinbarung. Sowohl die EU als auch die USA müssten diese aktiv begleiten, um unsere hohen Datenschutzstandards aufrecht zu erhalten. Handlungsbedarf besteht demnach auf beiden Seiten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Heinz Müller, sieht hier auch seine Behörde in der Pflicht: „Bei aller Kritik am Privacy Shield - ein Schutzschild ist in jedem Fall wirkungslos, wenn keiner weiß, wie man sich damit schützt.“ Die Europäische Kommission empfiehlt in ihrem Bericht, in der EU ansässige natürliche Personen besser über ihre Rechte aufgrund des Datenschutzschilds zu informieren. „Hier müssen wir uns an die eigene Nase fassen. Aus unserer Beratungspraxis sowie einer Prüfaktion zum internationalen Datenverkehr wissen wir, dass vielen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch nicht wenigen Unternehmen, oft schon gar nicht bewusst ist, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Kunden in großem Umfang in Drittländer übermittelt werden. Erst recht wissen Betroffene nicht, welche Rechte damit für sie verbunden sind. Hier müssen wir ansetzen und aufklären“, so Heinz Müller weiter. Der EU-US-Privacy Shield soll die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern schützen, wenn diese zu gewerblichen Zwecken in die USA übermittelt werden. Er soll vor allem gewährleisten, dass jeder jederzeit wissen kann, wer was wann über ihn weiß. Der EU-US-Privacy Shield beinhaltet neben diesem Auskunftsrecht Rechte auf Korrektur oder Löschung, falls personenbezogene Daten unrechtmäßig oder falsch verarbeitet werden, sowie die Möglichkeit, sich über ein U.S.-Unternehmen oder auch eine Behörde zu beschweren.
Auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (www.datenschutz-mv.de) können sich Bürgerinnen und Bürger über den EU-US-Privacy Shield und ihre damit verbundenen Rechte informieren. Hier sind auch Beschwerdeformulare hinterlegt, um sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern über die Datenverarbeitung von U.S.- Unternehmen und - Behörden zu beschweren.