Widerspruchsfrist gegen Veröffentlichung von Häuserfassaden bei Microsoft läuft vom 1. August 2011 bis zum 30. September 2011

Nr.110801  | 01.08.2011  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Microsoft will für Deutschland mit Bing Maps Streetside einen Internetdienst mit virtuellen Straßenansichten ähnlich Google Street View anbieten.

Der stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Gabriel Schulz, macht darauf aufmerksam, dass Microsoft ab dem 1. August 2011 für lediglich zwei Monate die Möglichkeit einräumt, gegen die Veröffentlichung des eigenen Hauses im Internet vorab Widerspruch einzulegen.

Privatpersonen, denen ein Haus gehört oder die in einem Haus wohnen, können in der Frist vom 1. August 2011 bis zum 30. September 2011 den Vorab-Widerspruch einlegen. Die Frist gilt für ganz Deutschland unabhängig davon, ob Microsoft bereits Aufnahmen der Region gemacht hat oder noch machen wird. Nach dieser Frist sind Widersprüche erst dann wieder möglich, wenn die Straßenansichten bereits im Netz sind. „Wer also von vornherein verhindern will, dass sein Haus im Internet abgebildet wird, sollte unbedingt jetzt Widerspruch einlegen“, rät Schulz.

Für den Widerspruch muss ein Formular verwendet werden, das ab dem 1. August 2011 unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx [externer Link] abgerufen werden kann. Es kann online ausgefüllt werden oder schriftlich an

Microsoft Deutschland GmbH,
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München

gesendet werden. Unter dieser Adresse kann das Formular auch schriftlich angefordert werden.

Weitere Informationen zum Vorabwiderspruch finden Sie auch auf dieser Seite.

 

Verantwortlich:
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
- Pressestelle -
Schloss, Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Fon: (0385) 525-2149
Fax: (0385) 525-2616
Mail: pressestelle@landtag-mv.de

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
19053 Schwerin
Telefon: (0385) 59494-0
Telefax: (0385) 59494-58
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