Google ermöglicht Widerspruch gegen die Erfassung von WLAN-Daten
Seit dem 15. November 2011 bietet Google den Besitzern von WLAN-Routern die Möglichkeit, die Speicherung von WLAN-Daten zu verhindern.
Dazu müssen Besitzer eines WLAN Routers bzw. eines Access Points die SSID-Kennung durch das Hinzufügen von „_nomap“ anpassen, also beispielsweise die SSID „WLAN123“ in „WLAN123_nomap“ ändern.
Die Änderung der SSID bewirkt zudem, dass bereits gespeicherte WLAN-Daten von den Google-Servern gelöscht werden, sobald eine Übertragung der SSID mit der „_nomap“ Kennung an Google stattfindet.
Genauere Informationen können dem Google Blog: http://googleblog.blogspot.com [externer Link] oder dem Google Help Center: http://maps.google.com/support/bin/answer.py?hl=en&answer=1725632 [externer Link] entnommen werden.
Die Einführung dieser weltweiten Opt-Out Möglichkeit erfolgt auf Anordnung des Niederländischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Jacob Kohnstamm. Die Notwendigkeit dieser Opt-Out Lösung konnte im Vorfeld schon der Stellungnahme der europäischen Artikel 29 Datenschutzgruppe vom 16. Mai 2011 zu „Geolocation services on smart mobile devices“ http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2011/wp185_en.pdf [externer Link] entnommen werden.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern appelliert in diesem Zusammenhang an alle anderen Geodaten-Sammler, die „_nomap“ Kennung ebenfalls als universelle Opt-Out Kennung zu akzeptieren.
Da nicht immer eine Positionsbestimmung über GPS möglich ist, erfasst und speichert Google WLAN-Daten, um möglichst schnell alternative Lokalisierungsdaten für standortbezogene Dienste anbieten zu können. Für die Besitzer von WLAN-Routern entstehen keinerlei Nachteile, wenn sie der Speicherung ihrer WLAN-Daten widersprechen.
Verantwortlich:
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
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