20 Jahre Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Nr.120815  | 15.08.2012  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Die Bedeutung und Tragweite des Datenschutzes ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. „Eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit führt zu einem Anstieg von Anfragen und Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern. In jüngster Vergangenheit zum Beispiel zu den Themen Zensus 2011, Videoüberwachung, Google Street View, Soziale Netzwerke, Cloud-Computing oder Datenübermittlung durch die Meldestellen.“, so Reinhard Dankert, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit MV.

Die Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt sich in außerordentlicher Geschwindigkeit. Dies bringt gleichzeitig Sicherheitsrisiken mit sich, so dass es für jeden Einzelnen immer schwieriger wird, den Überblick über die eigenen Daten zu behalten. „Deshalb sind Entwickler und Betreiber von Informations- und Kommunikationstechniken mehr denn je gefordert, datenschutzfreundliche Produkte anzubieten. Aber auch der Gesetzgeber ist in der Pflicht, mit modernen Gesetzen auf die schnelle technische Entwicklung zu reagieren, um einen zeitgemäßen Rahmen für den vertrauenswürdigen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten bereitzustellen.“, so Dankert weiter.

Ein besonderes Augenmerk gilt dem Projekt „Datenschutz und Bildung“. Durch das Web 2.0. sind vor allem die Kinder und Jugendlichen zu aktiven Nutzern geworden, die sich vernetzen, kommunizieren, Inhalte gestalten und verbreiten. „Dies bedeutet für uns, das Datenschutzbewusstsein weiter zu fördern. Wir verstehen Datenschutzkompetenz als Teil der Medienkompetenz, die wir vor allem den Kinder und Jugendlichen mit auf den Weg geben müssen.“, so Reinhard Dankert. Deshalb befassen sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit den Konsequenzen dieser Entwicklung, und zwar auch unter bildungspolitischen Aspekten. „Erstmals startet in diesem Schuljahr die Ausbildung zum Medienscout MV, bei der Datenschutzthemen nicht fehlen dürfen. Wir bieten aber auch parallel die Möglichkeit von Informationsveranstaltungen, Schulungen oder Workshops an, um die Sensibilisierung zum Umgang mit persönlichen Daten weiter voranzutreiben.“, so Dankert weiter.

Denn wer registriert schon, wann welche Daten zu welchem Zweck und mit welchen Konsequenzen in unserem Alltag erhoben werden? Wer persönlich betroffen ist, wendet sich diesen Fragen zu und sucht Wege, um sich gegen die unerwünschte und unter Umständen auch unzulässige Verwendung seiner persönlichen Daten zu schützen – dann fällt einem meist auch der Datenschutz (wieder) ein. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen um ihre Rechte wissen, diese einfordern und durchsetzen können. Und dabei ist der Landesbeauftragte behilflich. Denn Datenschutz soll bewirken, dass nicht mehr Informationen gesammelt und verarbeitet werden, als tatsächlich erforderlich sind, und dass persönlichen Daten nur an solche Stellen weitergegeben werden, die sie „von Rechts wegen“ auch erhalten dürfen.“, fordert Dankert.

Im Bereich der Informationsfreiheit gibt es ebenfalls bemerkenswerte Entwicklungen. „Erstmalig trat im Juli 2006 das Informationsfreiheitsgesetz für unser Bundesland in Kraft. Dieses Gesetz eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Informationen, die bei der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Dieses Instrument für mehr Bürgerbeteiligung kann die demokratischen Prozesse in unserer Gesellschaft vertiefen, wenn es einerseits verantwortungsvoll genutzt wird und wenn die öffentliche Verwaltung diese Chance für mehr Transparenz und damit Akzeptanz ihres Handelns ergreift.“ so Dankert.

„Mit dem Anlass des 20-jährigen Bestehens des Datenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern haben wir unsere Internetseite www.datenschutz-mv.de neu gestaltet. Hier finden alle Interessierten übersichtliche und neu aufgearbeitete Informationen.“, so Dankert abschließend.

Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern existiert die Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seit 20 Jahren. Bis 2005 war der Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig für Fragen des Datenschutzes, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in der öffentlichen Verwaltung und in weiteren öffentlichen Stellen des Landes betrafen. 2005 wurden ihm auch die Aufgaben der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach § 38 Abs. 1 BDSG für den nicht-öffentlichen Bereich übertragen. Das heißt, er wurde auch zuständig für datenschutzrechtliche Sachverhalte in Unternehmen, Vereinen etc. Seit dem 29. Juli 2006 ist das Aufgabengebiet nochmals erweitert worden: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz erhielt per Gesetz auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit zugewiesen.

Zur Wahrung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung wählt der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz, der in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. „Jeder kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden mit der Behauptung, bei der Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die öffentliche Verwaltung in seinem Recht auf Schutz seiner persönlichen Daten verletzt zu sein.“ (Art. 37 Abs. 3 LVerf M-V). Und wie von Beginn an haben die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger immer noch Priorität – denn der Landesbeauftragte ist Ansprechpartner für alle, die meinen, dass öffentliche Stellen, Unternehmen, Vereine und andere Institutionen nicht sorgsam genug mit ihren persönlichen Daten umgehen. Aber er ist auch Ansprechpartner für die Verwaltung, die Wirtschaft etc., wenn es um datenschutzrechtliche Belange geht, und nutzt dafür auch zahlreiche Veranstaltungen und Beratungsgespräche. Er nimmt die gleichen Aufgaben auch als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit wahr.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem 15. August 1992 ein Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V – Gesetz zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten). Das Gesetz wurde im Laufe der Jahre einige Male novelliert, zuletzt im Mai 2011. Der Gesetzgeber reagierte damit nicht nur auf die zahlreichen Datenskandale in den zurückliegenden Jahren und auf die rasante technische Entwicklung, sondern auch auf die Anforderungen der Europäischen Kommission, beispielsweise zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht.

Seit 2006 gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Es galt zunächst befristet bis zum 30. Juni 2011 und ist nun nach der Evaluierung im Jahr 2010 und der Novellierung im Mai 2011 seit dem 11. Juli 2011 unbefristet in Kraft.

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