Tätigkeitsberichte vorgestellt

Nr.160503  | 03.05.2016  | DSMV  | datenschutz-mv.de

 

Sehr viele Petitionen und Anfragen erhielten wir in diesem Berichtszeitraum auch wieder in den Bereichen Soziales und Arbeitnehmerdatenschutz (siehe Abschnitt 5.5). So sind wir über Petitionen einzelner Betroffener, Anfragen von privaten (gemeinnützigen) Trägern sowie im Rahmen von sich daraus entwickelnden Beratungsgesprächen mit Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern auf zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) gestoßen (siehe Punkt 5.5.1). Mit entsprechenden Fragebögen werden in nahezu allen Förderbereichen (insbesondere jedoch im Bereich der Schulsozialarbeit) bei den Teilnehmenden nach unserer Auffassung zu viele personenbezogene Daten erhoben. Wir konnten die Argumente der Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern nicht nachvollziehen, nach denen verschiedene europäische Verordnungen eine derartig umfangreiche Datenerhebung legitimieren. Deshalb haben wir uns zur Klärung der wesentlichen Fragen an den europäischen Datenschutzbeauftragten gewandt. Dieser wird sich an den Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission wenden, um für eine solche Prüfung zunächst um Klärung bestimmter Datenverarbeitungsvorgänge durch die Europäische Kommission im Rahmen von Projektförderungen durch den Europäischen Sozialfonds zu bitten.

Immer wieder erreichen uns Petitionen zum mangelhaften Umgang mit besonders sensiblen medizinischen Daten. Unter Punkt 5.6.4 geben wir einen kurzen Überblick über verschiedene Fälle aus diesem Bereich.

Auch dieser Bericht umfasst wieder den Tätigkeitsbericht, den wir nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen hatten. In Abschnitt 8 geben wir einen kurzen Überblick über verschiedene Themen, die im Berichtszeitraum behandelt wurden. Im Jahr 2015 hatte Mecklenburg-Vorpommern turnusmäßig den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK). Damit hatten wir nicht nur die Arbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten im laufenden Jahr zu koordinieren, sondern auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 30. Juni 2015 in Schwerin zu organisieren und durchzuführen (siehe Punkt 8.1). Intensiv befassten wir uns mit der Weigerung einiger Kammern zur Herausgabe ihrer Haushaltsdaten, was letztendlich durch uns förmlich beanstandet wurde. Da der Antragsteller nicht gewillt war, den Klageweg zu gehen, stellt dies ein Beispiel für das „stumpfe Schwert der Informationsfreiheit“ dar (siehe Punkt 8.7).

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat dem Landtag und der Landesregierung für jeweils zwei Kalenderjahre einen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen. Der Zwölfte Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Abs. 1 DSG M-V, der Siebente Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Abs. 1 BDSG sowie der Fünfte Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) umfassen den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015.

Es wurden Vorgänge ausgewählt, die einen Gesamteindruck von der Tätigkeit der Behörde vermitteln sollen. Einige Beiträge schließen an Sachverhalte aus den letzten Tätigkeitsberichten an. Insofern könnte es nützlich sein, in dem einen oder anderen Fall noch einmal auf diese Berichte zurückzugreifen.

Die Tätigkeitsberichte für den Zeitraum 2014/2015 können kostenlos als Broschüre beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Lennéstraße 1, Schloss, 19053 Schwerin, angefordert werden. Sie sind auch auf den Internetseiten des Landesbeauftragten verfügbar.