Aller schlechten Dinge sind drei

Nr.170125  | 25.01.2017  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Heinz Müller, zeigt sich ernüchtert: „Der dritte Referentenentwurf für ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schränkt die Rechte der Betroffenen auf Information und Auskunft drastisch ein. Doch nur wenn die Bürgerinnen und Bürger jederzeit wissen können, wer was wann über sie weiß, wird die Digitalisierung ihren Schrecken verlieren.“

Müller weiter: „Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) trägt dem Interesse der Unternehmen am freien Datenverkehr angemessen Rechnung und wahrt zugleich die Betroffenenrechte. Dieses Gleichgewicht wird durch das neue BDSG empfindlich gestört. Darin werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschnitten, um den Aufwand bei Unternehmen und staatlichen Stellen gering zu halten. Das ist jedoch genau der falsche Ansatz. Datenverarbeitungsprozesse müssen so organisiert werden, dass die Information der Betroffenen ohne signifikanten Mehraufwand bewerkstelligt werden kann. Technisch ist das längst möglich.“

Das Bundeskabinett wird den dritten Referentenentwurf zur Änderung des BDSG in der kommenden Woche beraten.

Eine ausführliche Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu dem Entwurf finden Sie unten.