Neuer Personalausweis kann Identitätsdiebstahl verhindern
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vorgelegt, mit dem das Personalausweisgesetz geändert werden soll.
Dazu erklärt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller: „Ich begrüße die Förderung des elektronischen Identitätsnachweises ausdrücklich, erwarte aber von der Bundesregierung grundlegende Verbesserungen des Gesetzentwurfs. Die Novellierung des Personalausweisgesetzes muss bürger- und datenschutzfreundlich realisiert werden.“
Der neue Personalausweis verfügt über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (so genannte eID-Funktion). Diese Funktion ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich gegenüber Behörden und Unternehmen via Internet auszuweisen und erlaubt es sowohl den Ausweisinhabern als auch Behörden und Unternehmen, die jeweilige Gegenseite sicher zu identifizieren. Der weit verbreitete Identitätsdiebstahl als Folge der Nutzung unsicherer Identifizierungsverfahren kann mit der eID-Funktion wirksam zurückgedrängt werden.
Bisher wird die eID-Funktion aber nur selten genutzt. Oftmals lassen Bürgerinnen und Bürger diese Funktion bei der Aushändigung des Ausweises ausschalten, weil ihnen deren Vorteile nicht bekannt sind. Die Bundesregierung plant vor diesem Hintergrund die o. g. Änderung des Personalausweisgesetzes. Der Entwurf sieht u. a. vor, dass die eID-Funktion bei der Aushändigung des Ausweises obligatorisch eingeschaltet ist.
Müller hält dieses Vorgehen für den richtigen Schritt, um Identitätsdiebstahl im Internet einzuschränken. Er warnt aber davor, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu übergehen: „Die oligatorische Aktivierung der eID-Funktion ist dann hinnehmbar, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass daraus keine verpflichtende Nutzung der eID-Nunktion des Personalausweises resultiert. Die Entscheidung über die Nutzung der eID-Funktion muss allein bei den Bürgerinnen und Bürgern liegen. Deren Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben.“
Der Landesdatenschutzbeauftagte verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 24. Januar 2017 (https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/themen/beschlue/ent_perso.html). Die Konferenz akzeptiert zwar die obligatorische Einschaltung der eID-Funktion, fordert aber Änderungen des Gesetzentwurfs. So ist sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer welche Daten für welche Zwecke aus dem Ausweis ausliest und dass nur die jeweils erforderlichen Daten ausgelesen werden. Im Personalausweisgesetz sollten zudem die Rahmenbedingungen für die Verarbeitung ausgelesener Identitätsdaten in so genannten Servicekonten geregelt werden. Auch die Voraussetzungen für die Erstellung und Weitergabe von Personalausweisablichtungen sollten gesetzlich konkreter normiert werden.
Eine ausführliche Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter https://www.datenschutz-mv.de/presse/2017/pm-perso.pdf.