Beschwerden unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) zertifiziertes US-Unternehmen, an welches Ihre Daten übermittelt worden sind, gegen seine Pflichten aus dem EU-U.S. DPF verstoßen hat oder die Rechte, die Ihnen nach dem EU-U.S. DPF zustehen, verletzt hat, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an uns wenden. Bitte nutzen Sie dafür das von den Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entwickelte Beschwerdeformular für gewerbliche Angelegenheiten. In der dazugehörigen Geschäftsordnung (Rules of Procedure) finden Sie weitere Informationen zu diesem Beschwerdeverfahren.
Für Beschwerden mit Blick auf von Ihnen angenommene Zugriffe auf Ihre Daten durch US-amerikanische Geheimdienste oder Sicherheitsbehörden wurde vom Europäischen Datenschutzausschuss ein gesondertes Beschwerdeformular nebst ergänzenden Hinweisen erarbeitet.
Sie können uns Ihre Beschwerde mit Bezug zum EU-U.S. DPF per E-Mail senden. Beachten Sie bitte die Hinweise zur E-Mail Sicherheit und PGP Verschlüsselung. Alternativ können Sie die ausgedruckten Unterlagen per Post zusenden an:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unseres Internetangebots entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Näheres zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen einer Beschwerde mit Bezug zum EU-U.S. DPF entnehmen Sie bitte den Informationen nach Artikel 13 DS-GVO.