Fragebogen der koordinierten Aktion zum Auskunftsrecht in MV versandt

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) beteiligt sich an der durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) koordinierten Aktion „Coordinated Enforcement Framework, CEF“ 2024 zum Auskunftsrecht (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung).

Inzwischen haben zufällig ausgewählte Verantwortliche im Land - darunter sowohl Behörden als auch Unternehmen - einen europaweit abgestimmten Fragebogen zur Umsetzung dieses wichtigen Betroffenenrechts erhalten.
Das Recht auf Auskunft fungiert oft als eine Art Türöffner für die Ausübung weiterer Betroffenenrechte (z.B. das Recht auf Berichtigung oder Löschung). Neben bereits ergangener Rechtsprechung zur korrekten Umsetzung hat auch der EDSA Leitlinien für Verantwortliche (Link 1) veröffentlicht, die dazu beitragen, europaweit einheitliche Maßstäbe zu schaffen. Im Rahmen der koordinierten Aktion prüft der LfDI MV die Umsetzung des Auskunftsrechts in der Praxis – ebenso wird ermittelt, ob Anpassungen der EDSA Leitlinien oder weitere Sensibilisierung zu dem Betroffenenrecht notwendig sind.


Weitere Informationen zur Aktion CEF 2024 können Sie unserer Pressemitteilung vom 28. Februar 2024 (Link 2) entnehmen. Für Rückfragen zu dem erhaltenen Fragebogen wenden Sie sich gerne an die im Anschreiben genannten Kontaktpersonen.

[1] Link EDSA Leitlinien zum Auskunftsrecht (nur auf Englisch): https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-012022-data-subject-rights-right-access_de

[2] Link Pressemitteilung vom 28. Februar 2024: https://www.datenschutz-mv.de/presse/?id=199066&processor=processor.sa.pressemitteilung