Projekt „Umgang mit Patientendaten in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns“ (UPDK)
(NEU) Die ersten Antworten auf Ihre Fragen aus dem Projekt finden Sie in der Rubrik FAQ Datenschutz in Krankenhäusern
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) und der Datenschutzbeauftragte der Nordkirche planen in Kooperation das Projekt „Umgang mit Patientendaten in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns“ (UPDK). Das Projekt umschließt die Krankenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns.
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Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare gesucht
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern sucht ständig
Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare für die „Verwaltungsstation“
oder die „Wahlstation“.
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Brexit – UK als Drittland im Sinne der DS-GVO
Ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) wirkt sich auf die Rechtmäßigkeit von Übermittlungen in das Vereinigte Königreich aus. Möglich sind zwei Szenarien: Ein geregelter Austritt oder ein ungeregelter Austritt.
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Entschließung der 36. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 16. Oktober 2018 in Ulm
Soziale Teilhabe braucht konsequente Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften!
Entschließung
(PDF)
Hilfe für Vereine
Die DS-GVO ist da – und mit ihr die Angst vieler Vereine, etwas falsch zu machen. Natürlich besteht auch bei Vereinen Handlungsbedarf, der ist aber überschaubar.
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Herbsttagung Medienaktiv M-V: "digital • sucht • kompetenz"
Donnerstag, den 18. Oktober 2018, von 10 bis 15 Uhr im Landratsamt, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg
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Erste Bausteine des SDM-Maßnahmenkatalogs veröffentlicht
Im Handbuch zur Methodik des Standard-Datenschutzmodells wird im Kapitel 7 auf einen Katalog mit technischen und organisatorischen Referenzmaßnahmen hingewiesen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) hat die ersten Bausteine des Katalogs veröffentlicht.
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht seinen Tätigkeitsbericht
Der Dreizehnte Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz MecklenburgVorpommern (DSG M-V), der Achte Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Sechste Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) umfassen den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017.
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Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO
Die DS-GVO enthält auch neue Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag
(Auftragsverarbeitung). Gemäß Art. 28 Abs. 3 muss die
Auftragsverarbeitung auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erfolgen.
Wir stellen hier eine Formulierungshilfe für einen solchen Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung.
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO
Die DS-GVO enthält umfassende Dokumentationspflichten, bspw. die Anforderungen an das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das künftig sowohl Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter führen müssen. Es dient als wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft dem Verantwortlichen dabei als ein Nachweis, dass die Vorgaben aus der DS-GVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht).
Die Aufsichtsbehörden haben Muster für das Verzeichnis des Verantwortlichen (Art. 30 Abs. 1) und des Auftragsverarbeiters (Art. 30 Abs. 2) entwickelt sowie ausführliche Hinweise zum Ausfüllen der Formulare erarbeitet.
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