Informationsfreiheit – Lücken schließen!
Der Gedanke der Transparenz staatlichen Handelns ist beim Bund und den meisten
Ländern seit einigen Jahren angekommen, wie die Informationsfreiheitsgesetze
von Brandenburg (1998), der meisten anderen Länder und auch das Informations-freiheitsgesetz
des Bundes (2005) zeigen.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
die Absicht der neuen Landesregierung von Baden-Württemberg, auch dort
ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Dabei sollte allerdings,
wie in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz
die Aufgabe der oder des Beauftragten für die Informationsfreiheit übertragen
werden. Diese unabhängige Funktion eines oder einer Informationsfreiheitsbeauftragten
fehlt gegenwärtig auch noch in Thüringen. Bayern, Hessen, Niedersachsen
und Sachsen lehnen dagegen beharrlich jede gesetzliche Regelung für einen
Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu behördlichen
Informationen ab.
Dies führt zu absurden Ergebnissen: So haben die Bürgerinnen und
Bürger gegenüber den Jobcentern mit gemeinsamer Trägerschaft
durch Bundesagentur für Arbeit und Kommune auch in den vier Ländern
ohne Informationsfreiheitsgesetze einen Anspruch auf der Grundlage des Bundesgesetzes.
Dagegen besteht gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen in ausschließlich
kommunaler Trägerschaft in diesen Ländern kein Anspruch auf Informationszugang.
Unbefriedigend ist auch, dass die Bürgerinnen und Bürger bei Ersuchen
auf Zugang zu Verbraucher- und Umweltinformationen nicht durchgängig die
gesetzlich garantierte Möglichkeit haben, sich an die Informationsfreiheitsbeauftragten
zu wenden. Eine Ombudsfunktion ist zwar in den meisten Informationsfreiheitsgesetzen
vorgesehen, fehlt aber für Umwelt- und Verbraucherinformationen auf Bundesebene
und in vielen Ländern.
Deshalb appelliert die Konferenz an die Gesetzgeber in Bund und Ländern,
diese Regelungsdefizite zu beseitigen und „flächendeckend“ allgemeine
Regelungen für den Informationszugang zu schaffen und die Ombudsfunktionen
der Informations-freiheitsbeauftragten für Verbraucher-, Umwelt- und sonstige
Informationen in Bund und Ländern gesetzlich zu regeln.
Geplantes
europäisches Nanoproduktregister –
Transparenz für Bürgerinnen und Bürger!
Neue Technologien rufen bei Bürgerinnen und Bürgern
nicht nur positive Reaktionen hervor, sondern stoßen häufig
auf Skepsis oder lösen Ängste aus. Grund hierfür ist nicht
selten eine unzureichende Informationslage bis hin zur Zurückhaltung
von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer das Potential
neuer Technologien ausschöpfen möchte, muss mit offenen Karten
spielen. Das bedeutet, dass nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken offengelegt
werden müssen, um einen demokratischen Diskurs und jedem Menschen
eine informierte Willensbildung zu ermöglichen.
Ein aktuelles Beispiel ist der Einsatz von Nanotechnologie: Dabei geht
es um künstlich hergestellte winzige Partikel (Nanomaterial), die
heute schon in Baustoffen, Textilien sowie Kosmetika und zukünftig
immer mehr in verbrauchernahen Produkten wie etwa Lebensmitteln eingesetzt
werden. Nanotechnologie soll Produkte z.B. robuster machen. In einem Bericht
aus dem Jahre 2009 (nano.DE-Report 2009) geht das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung davon aus, dass nanotechnologisches Know-how
in den Bereichen Gesundheit, Informations- und Kommunikations- sowie Energie-
und Umwelttechnik immensen Einfluss auf die Wertschöpfung nehmen
wird. Ein Weltmarktvolumen von 15 % der globalen Güterproduktion
wird prophezeit.
Wenigen ist dies bekannt, denn es besteht derzeit keine Pflicht, Produkte,
die Nanomaterial enthalten, zu kennzeichnen. Erst 2013 wird eine solche
Pflicht für Kosmetika bestehen. Für Lebensmittel wird die Kennzeichnungspflicht
noch diskutiert. Zugleich – stellt die Nano-Kommission der Bundesregierung
in ihrem Aktionsplan Nanotechnologie 2015 fest – fehlen vielfach
grundlegende Kenntnisse über die Risiken bei der Exposition mit Nanomaterialien.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordern die Bundesregierung
auf, sich bei den Diskussionen und Verhandlungen auf europäischer
Ebene dafür einzusetzen, dass Bürgerinnen und Bürgern ein
direkter Zugang zu Informationen über Nanotechnologie in Produkten
ermöglicht wird. Deshalb ist es notwendig, dass auch Bürgerinnen
und Bürger Zugang insbesondere zu dem auf europäischer Ebene
diskutierten Nanoproduktregister erhalten. Beim Einsatz neuer Technologien
muss verstärkt auf Aufklärung, Transparenz und Einbindung der
Menschen gesetzt werden.