Open Data: Mehr statt weniger Transparenz!
Die WikiLeaks-Debatte zeigt beispielhaft sowohl ein wachsendes Bedürfnis
der internationalen
Öffentlichkeit nach verbesserter Information und mehr Transparenz
staatlichen Handelns
als auch nach einem wirksamen rechtsstaatlichen Rahmen für den Zugang
zu öffentlichen
Informationen. Auch in Deutschland muss die Transparenz des politischen
Handelns einen
deutlich höheren Stellenwert bekommen, indem die rechtlichen und
tatsächlichen Möglichkeiten
zum Zugang zu staatlichen Informationen verbessert werden.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben bereits vor vier Jahren die
Verwaltungen aufgefordert,
Informationen nicht erst auf Anfrage zu gewähren, sondern auch aus
eigener Initiative
im Internet zu veröffentlichen. Den Bürgerinnen und Bürgern
soll damit der Zugang erleichtert
und gleichzeitig der Aufwand für die öffentlichen Stellen mit
der Bearbeitung von
individuellen Anträgen auf Informationszugang reduziert werden.
Inzwischen ist einiges geschehen: Immer mehr Informationen, zum Beispiel über
die Umwelt,
Gerichtsentscheidungen, Parlamentsdokumente, amtliche Statistiken oder
Vorlagen kommunaler
Vertretungen, sind im Internet frei zugänglich. Aber immer noch fehlt
ein Wegweiser
durch die meist dezentral veröffentlichten Informationen ebenso wie
ein einheitlicher technischer
Standard, der die Weiterverwendung der Informationen erleichtern würde.
Beispiele aus dem In- und Ausland zeigen bereits heute, dass es möglich ist, eine Vielzahl von Informationen übersichtlich und über eine einheitliche Plattform zur Verfügung zu stellen. So kann Transparenz gleichermaßen einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und auch zur effizienten Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung leisten.
Verträge zwischen Staat und Unternehmen offen legen!
Öffentliche Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen
bedienen sich bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben vielfach privater Unternehmen: von großen Firmen,
die öffentliche
Infrastrukturprojekte verwirklichen, bis hin zu kleinen Betrieben, die
für eine Gemeinde das
Dorffest arrangieren. Dabei nimmt der Umfang des Outsourcing ständig
zu und umfasst auch
zentrale Felder der staatlichen Daseinsvorsorge. Die wesentlichen Inhalte
und Konditionen
werden dabei vertraglich fixiert.
Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten solcher Verträge ist groß, die Bereitschaft der Vertragspartner, sie offen zu legen, meist gering. Bisweilen wird privaten Geschäftspartnern sogar die Vertraulichkeit der Vertragsbestimmungen ausdrücklich zugesichert, um deren Offenbarung zu vermeiden.
Von besonderem öffentlichem Interesse sind aussagekräftige Informationen über öffentliche Gelder, die für bestimmte Leistungen bezahlt wurden, ob die Leistungen mit den zuvor ausgeschriebenen Anforderungen übereinstimmen und in welcher Höhe Steuermittel dafür aufgewendet werden. Diese Angaben dienen der Haushaltstransparenz und der Verhinderung von Korruption. Transparenz bei derartigen Verträgen ist auch deshalb besonders wichtig, weil hier nicht selten langfristige Weichenstellungen getroffen werden, die auch Parlamente späterer Legislaturperioden nicht mehr ändern können. Angaben hierüber dürfen der politischen Diskussion nicht vorenthalten werden.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten fordern deshalb, die Verträge zwischen Staat und Unternehmen grundsätzlich offen zu legen. Die pauschale Zurückweisung von auf solche Verträge gerichteten Auskunftsbegehren unter Hinweis auf Vertraulichkeitsabreden und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist nicht länger hinnehmbar. Die Konferenz hält es deshalb für zwingend geboten, den Zugang zu entsprechenden Verträgen in den Informationsfreiheitsgesetzen sicherzustellen, wie dies jüngst im Berliner Informationsfreiheitsgesetz (GVBl. Berlin 2010, Seite 358) geschehen ist.