Entwurf eines Anforderungskatalogs für die Begutachtung von IT-Produkten im Rahmen des Datenschutzauditverfahrens beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

 

Stand17.11.2005

Der Anforderungskatalog stellt beispielhaft Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen sowie in ihrem Zusammenhang zu berücksichtigende Fragen nach wichtigen Rechtsnormen dar. Er gibt eine Mustergliederung für das Abarbeiten von Anforderungen jeweils nach Datenart vor (siehe Prüfschema). Eine reine Prüfcheckliste kommt nicht in Betracht, da sich die Anforderungsprofile und Datenarten pro zu prüfendem IT-Produkt unterscheiden und außerdem die Sachverständigen ihre Bewertungen stets begründen müssen.


Pro Frage ist zu untersuchen,

Dieser Text stellt im Komplex 1 zunächst Anforderungen an die Technikgestaltung dar. Dies betrifft insbesondere Anforderungen der Datenvermeidung und der Transparenz.

Komplex 2 zählt die einschlägigen Datenschutzbestimmungen auf, um die Zulässigkeit der angestrebten Datenverarbeitung überprüfen zu können.

In Komplex 3 wird untersucht, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Betroffen das Produkt unterstützt.

Komplex 4 stellt Kriterien vor, um die Umsetzungen der Rechte der Betroffenen (z. B. Benachrichtigung, Auskunft, Transparenzgebote) beurteilen zu können.

Alle Komplexe müssen gleichermaßen bei der Prüfung des IT-Produktes berücksichtigt werden.

 

 

Übersicht über die einzelnen Komplexe

A. Allgemeines Anforderungsprofil

Komplex 1: Grundsätzliche technische Ausgestaltung von IT-Produkten

In diesem Komplex werden allgemeine und übergreifende Anforderungen an die Technikgestaltung bearbeitet. Dies betrifft insbesondere Anforderungen der Datenvermeidung und der Transparenz.

 

Komplex 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Die Frage der Zulässigkeit einer Datenverarbeitung beurteilt sich danach, welches Recht auf die Stellen anzuwenden ist, für die das Produkt vorgesehen ist. Bei Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist dies grundsätzlich das Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V), bei Wettbewerbsunternehmen u. U. das BDSG (§ 2 Abs. 5 DSG M-V). Bei Sozialleistungsträgern gilt das SGB. Die insofern geltenden Vorschriften werden ausgeführt. Daneben sind sämtliche speziellen bereichsspezifischen Regelungen zu beachten. Beispielhaft (aber nicht abschließend) seien hier als Bundesrecht

         §§ 75 ff. AusländerG,
         BundesstatistikG,
         PersonenstandsG,
         Pass- und PersonalausweisG,
         Strafprozessordnung,
         §§ 185 ff. StrafvollzugsG,
         StraßenverkehrsG,
         Teledienstedatenschutzgesetz
         Telekommunikationsgesetz

oder als Landesrecht

         § 7 LHochschulG,
         Mediendienste-Staatsvertrag
         LMeldeG,
         LArchivG,
         §§ 100 ff. LBeamtenG,
         LStatistikG,
         Sicherheits- und OrdnungsG,
         § 4 LPresseG,
         §§ 70 ff. SchulG,

genannt.

 

Komplex 3:    Technische und organisatorische Maßnahmen:
                     Begleitmaßnahmen zum Schutz der Betroffenen


In Komplex 3 werden für Datenschutzanforderungen, die sich bei zulässiger Datenverarbeitung im Wesentlichen aus den Katalogen nach BDSG und DSG M-V über technische und organisatorische Maßnahmen ergeben, beispielhaft (technische) Maßnahmen diskutiert, die zur Umsetzung dieser Anforderungen führen können. Dabei wird auch der Grad der technischen Umsetzung dieser Maßnahmen durch das Produkt problematisiert. Beachtet werden muss bei der Bewertung,

 

Komplex 4: Rechte der Betroffenen

Die Gewährleistung der Betroffenenrechte wird heutzutage vielfach auf organisatorischer Ebene abgedeckt. Beim zu zertifizierenden IT-Produkt ist entscheidend, inwieweit dort technisch

Es sind jeweils zusätzlich sowohl die Aspekte der Datensparsamkeit (z. B. ist eine Abwicklung anonym oder unter Pseudonym möglich) als auch der Protokollierung der Wahrnehmung der Betroffenenrechte zu berücksichtigen.

 

 

B. Anforderungsprofil für Protokolldaten


Bewertung


Es ist zu beachten, dass innerhalb eines Produktes verschiedene Datenarten verarbeitet und zwischen einzelnen Komponenten ausgetauscht werden. Beispielhaft genannt seien hier Betroffenendaten (häufig auch als Primärdaten bezeichnet), z. B. Daten über Einwohner in einem Einwohnermeldeamt, und Sekundärdaten (z. B. Protokolldaten über Dateneingaben und Datenbankzugriffe, aber auch über Konfigurationsänderungen oder Zugang zu sensiblen Räumen wie Rechenzentrum).

Für jede dieser Datenarten ist nur ein Ausschnitt des Anforderungskataloges relevant. Durch mehrfaches Überprüfen des Kataloges (einmal für jede Datenart) müssen die entsprechenden Anforderungen gefunden und die Umsetzung durch das Produkt bewertet werden.

 

 

A. Allgemeines Anforderungsprofil

Komplex 1: Grundsätzliche technische Ausgestaltung von IT-Produkten

1.1         Datensparsamkeit

Untersuchungsgegenstand:
Wurden die Anforderungen der Datensparsamkeit umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

1.2         Frühzeitiges Löschen, Anonymisieren oder Pseudonymisieren, wenn Daten noch erforderlich, aber              Personenbezug verzichtbar

Untersuchungsgegenstand:
Gibt es Methoden für frühzeitiges Löschen, Anonymisieren oder Pseudonymisieren personenbezogener Daten?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

1.3         Transparenz und Produktbeschreibung

Untersuchungsgegenstand:
Liegt eine aussagekräftige und aktuelle Produktbeschreibung vor?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:


1.4         Sonstige Anforderungen

Welche sonstigen Anforderungen sind in diesem Komplex zu beachten, die sich aus den (ggf. spezielleren) Rechtsvorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit ergeben?

 

Komplex 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung

2            Zulässigkeit der Datenverarbeitung

2.1         Ermächtigungsgrundlage für die Verarbeitung von Daten (für jede Phase der Datenverarbeitung               gesondert)

2.1.1      Gesetzliche Ermächtigung zur Verarbeitung der Daten (z. B. §§ 7, 14-16 DSG M-V; §§ 28 ff. BDSG oder               bereichsspezifisches Recht wie §§ 67a ff. SGB X)

Untersuchungsgegenstand:
Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Datenverarbeitung erfüllt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.1.2      Einwilligung des Betroffenen (§ 8 DSG M-V, § 67b Abs. 2, 3 SGB X, § 4a BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Wird die Wirksamkeit einer Einwilligung unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:


2.1.3      Besonderheiten in den einzelnen Phasen der Datenverarbeitung

2.1.3.1   Vorschriften über die Datenerhebung (§ 9 DSG M-V, § 67a Abs. 1 SGB X, § 28 Abs. 1 BDSG, vgl. § 13               BDSG)


Untersuchungsgegenstand:
Werden die gesetzlichen Regelungen bei der Erhebung von Daten umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.1.3.2   Vorschriften über die Übermittlung (§§ 14-17 DSG M-V, §§ 67d-78 SGB X, §§ 28, 29 BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Werden die Vorschriften zur Übermittlung umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.1.3.3   Löschung nach Wegfall der Erfordernis (§ 13 DSG M-V)

Untersuchungsgegenstand:
Wird sichergestellt, dass Daten nach Wegfall der Erfordernis gelöscht werden oder ein Personenbezug abgetrennt wird?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

Siehe auch Abschnitt 1.2 zur Anonymisierung/Pseudonymisierung.

 

2.2         Einhaltung allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze und Pflichten

2.2.1      Zweckbindung (§ 10 Abs. 2 DSG M-V, § 67c Abs. 1 SGB X) und Zweckänderung (§ 10 Abs. 3 DSG M-V,              § 67c Abs. 2 SGB X, § 28 Abs. 2, 3 BDSG)


Untersuchungsgegenstand:
Wie wird sichergestellt, dass die erhobenen Daten nur gemäß ihrer Zweckbestimmung verarbeitet werden bzw. dass eine Zweckänderung nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.2.2      Erleichterung der Umsetzung des Trennungsgebotes nach § 5 Abs. 3 DSG M-V

Untersuchungsgegenstand:
Wird das Trennungsgebot unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.2.3      Gewährleistung der Datensicherheit (§§ 21, 22 DSG M-V, Anlage zu § 9 BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit durch das Produkt selbst ergriffen bzw. enthält das Produkt Hinweise zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen?

Dazu Komplex 3

 

2.3         Datenverarbeitung im Auftrag (§ 4 DSG M-V, § 80 SGB X, § 11 BDSG)

Frage: Erfolgt eine Datenverarbeitung im Auftrag bzw. ist eine solche vorgesehen?

Untersuchungsgegenstand:
Sind die Voraussetzungen für eine Datenverarbeitung im Auftrag gegeben?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.4         Voraussetzungen besonderer technischer Verfahren

2.4.1      Handelt es sich um ein gemeinsames Verfahren oder um ein Abrufverfahren (§ 3 Abs. 8, 9, § 17 DSG              M-V, § 79 SGB X, vgl. § 10 BDSG)?


Untersuchungsgegenstand:
Werden Daten in einem gemeinsamen Verfahren oder einem automatisierten Abrufverfahren an Dritte übermittelt, und sind die Voraussetzungen für die Einrichtung eines solchen Verfahrens erfüllt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.4.2      Weitere besondere technische Verfahren

Untersuchungsgegenstand:
Wie wird die Beachtung zusätzlicher spezieller materiell-rechtlicher Anforderungen beim Einsatz besonderer technischer Verfahren sichergestellt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

2.5         Sonstige Anforderungen

Welche sonstigen Anforderungen sind in diesem Komplex zu beachten, die sich aus den (ggf. spezielleren) Rechtsvorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit ergeben?

 

 

Komplex 3:    Technische und organisatorische Maßnahmen:
                      Begleitmaßnahmen zum Schutz der Betroffenen


3.1         Abstrakte Pflichten

3.1.1      § 21 DSG M-V (bzw. § 78a SGB X oder § 9 BDSG jeweils mit Anhang)

3.1.1.1   Maßnahmen, um Unbefugten den Zugang zu Datenträgern zu verwehren

Untersuchungsgegenstand:
Wird durch geeignete Maßnahmen Unbefugten der Zugang zu Datenträgern verwehrt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.1.1.2   Maßnahmen, um zu verhindern, dass Daten unbefugt verarbeitet werden oder Unbefugten zur               Kenntnis gelangen können (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 DSG M-V)

Untersuchungsgegenstand:
Wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten unbefugt verarbeitet werden oder Unbefugten zur Kenntnis gelangen können?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.1.1.3   Protokollierung von Datenverarbeitungsvorgängen (§§ 21 Abs. 2 Nr. 5, 22 Abs. 2 DSG M-V, § 10 Abs. 4              BDSG, § 79 Abs. 4 SGB X)

Untersuchungsgegenstand:
Werden Daten und Datenverarbeitungsvorgänge (u. a. Eingabe, Veränderung, Weitergabe, Abruf, Löschung etc.) protokolliert, wenn dies rechtlich erforderlich ist?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.1.1.4   Weitere technische und organisatorische Maßnahmen (§ 21 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1-3 DSG M-V)

Untersuchungsgegenstand:
Sind durch die bisher untersuchten oder weitere Mechanismen die Sicherheitsziele wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit im notwendigen Umfang gewährleistet?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.1.2      Erleichterung der Vorabkontrolle (§ 19 Abs. 2 DSG M-V, vgl. § 4d Abs. 5, 6 BDSG, Art. 20 EU-DSRL)

Untersuchungsgegenstand:
Wird eine eventuell notwendige Vorabkontrolle durch das Produkt (inkl. Beschreibung) unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.1.3      Erleichterung bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses (§ 18 DSG M-V, vgl. Meldepflicht §§ 4d,              4e BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Wird durch das Produkt (inkl. Beschreibung) die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder die Meldung von Verfahren unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.1.4      Sonstige Unterstützung der Tätigkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten (§ 20 DSG M-V, vgl. §               81 Abs. 4 SGB X, §§ 4e, 4f BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Wird der behördliche Datenschutzbeauftragte bei der Wahrnehmung seiner Pflichten unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.2         Spezifische Pflichten

3.2.1      § 22 DSG M-V, z. B. Verschlüsselung bei tragbaren Computern

Untersuchungsgegenstand:
Wird eine bestehende Pflicht zur Verschlüsselung von Datenbeständen adäquat umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.2.2      Erleichterung bzw. Unterstützung von Pseudonymität und des Pseudonymisierens (§ 3 Abs. 4 Satz 2 Nr.              9 DSG M-V, § 67 Abs. 8a SGB X, § 3 Abs. 6a BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Wird eine gebotene oder geforderte Pseudonymisierung erleichtert oder unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.2.3      Technische Umsetzung von Transparenz- und Beteiligungsgeboten für die Betroffenen bei besonderem              Technikeinsatz

3.2.3.1   bei Chipkarten (§ 36 Abs. 2, 3 DSG M-V, § 6c BDSG)


Untersuchungsgegenstand:
Werden die besonderen Vorschriften zur Information der Betroffenen bei der Verwendung personenbezogener Speicher- und Verarbeitungsmedien umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.2.3.2   bei Videoüberwachung (§ 37 Abs. 2 S. 1 DSG M-V, § 6b Abs. 2, 4 BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.2.3.3   bei automatisierten Einzelentscheidungen (§ 12 S. 2 Nr. 2 DSG M-V, § 6a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

3.3         Sonstige Anforderungen

Untersuchungsgegenstand:
In welcher Weise werden Anwender bei der Erfüllung ihrer sonstigen, sich aus dem Landesdatenschutzgesetz ergebenden Pflichten unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

Welche sonstigen Anforderungen sind in diesem Komplex zu beachten, die sich aus den (ggf. spezielleren) Rechtsvorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit ergeben?

 

Komplex 4: Rechte der Betroffenen

4.1         Aufklärung und Benachrichtigung (§§ 23, 9 Abs. 3, 4 DSG M-V, vgl. § 33 BDSG)


Untersuchungsgegenstand:
Inwieweit werden Aufklärung und Benachrichtigung von Betroffenen vom IT-Produkt geleistet oder unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:


4.2         Auskunft (§ 24 DSG M-V, §§ 25, 83 SGB X, § 34 BDSG, Art. 12 EU-DSRL)

Untersuchungsgegenstand:
Wird eine Auskunft vom IT-Produkt angemessen unterstützt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:


4.3         Berichtigung, Löschung, Sperrung, Einwand bzw. Widerspruch, Gegendarstellung (§§ 13, 25 DSG M-V,              § 84 SGB X, § 35 BDSG)

4.3.1      Berichtigung


Untersuchungsgegenstand:
In welcher Form leistet oder unterstützt das IT-Produkt die Berichtigung von Daten?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

4.3.2      Vollständige Löschung

Untersuchungsgegenstand:
Wie ist die Löschung realisiert?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:


4.3.3      Sperrung

Untersuchungsgegenstand:
Wie wird eine Sperrung von Daten umgesetzt?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

4.3.4      Einwand bzw. Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 25 Abs. 3 DSG M-V, § 84 Abs. 1a SGB X, § 35              Abs. 5 BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Gibt es eine technische Unterstützung des Widerspruchsrechtes?

In diesem Zusammenhang wichtige Fragen:

 

4.3.5      Gegendarstellung (§ 35 Abs. 6 S. 2, 3 BDSG)

Untersuchungsgegenstand:
Wie wird realisiert, dass auf Verlangen des Betroffenen dessen Gegendarstellung beigefügt wird?

 

4.4         Sonstige Anforderungen

Welche sonstigen Anforderungen sind in diesem Komplex zu beachten, die sich aus den (ggf. spezielleren) Rechtsvorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit ergeben?

 

B. Anforderungsprofil für Protokolldaten

Für die Bewertung der Verarbeitung von Protokolldaten sind nicht immer sämtliche Anforderungen aus dem Allgemeinen Anforderungsprofil einschlägig. Im Folgenden sind die wichtigsten Anforderungen dargestellt, die bei der Bewertung der Protokolldaten zu beachten sind. Dieser Katalog ist nicht abschließend, im Einzelfall können auch weitere Anforderungen zu prüfen sein.

 

Komplex 1:

Wird der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit berücksichtigt, d. h., werden Protokolldaten nur in dem erforderlichem Maß erhoben und wird - falls dieser nicht erforderlich ist - auf den Personenbezug verzichtet?

Ist der Umfang der Protokollierung für die Betroffenen hinreichend transparent?

 

Komplex 2:

 

Komplex 3:

 

Komplex 4