Das Datenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz dem Landtag und der Landesregierung für jeweils zwei Kalenderjahre einen Bericht über seine Tätigkeit vorlegt. Dieser Sechste Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2003.
Wie in den Jahren zuvor habe ich Vorgänge ausgewählt, die einen Gesamteindruck von der vielseitigen Tätigkeit meiner Behörde vermitteln und deren Kenntnis bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften hilfreich sein kann. Einige Beiträge schließen an Sachverhalte aus den letzten Berichten an. Insofern könnte es nützlich sein, in dem einen oder anderen Fall noch einmal auf diese Berichte zurückzugreifen.
Mit Ablauf des Jahres 2004 geht meine zweite Amtszeit zu Ende. Eine nochmalige Wiederwahl sieht das Gesetz nicht vor. Demzufolge ist der vorliegende Sechste Tätigkeitsbericht gleichzeitig mein letzter.
Für die konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit danke ich den Abgeordneten unseres Landtages und den Beschäftigten in den öffentlichen Stellen unseres Landes. Ein weiterer Dank gilt meinen Amtskolleginnen und -kollegen im Bund und in den Ländern für ein hilfreiches, angenehmes und gemeinsames Handeln im Interesse des Datenschutzes. Insbesondere danke ich jedoch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte, zuverlässige und sachkundige Arbeit in den vergangenen Jahren.
Dr. Werner Kessel
Landesbeauftragter für
den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern