5. Tätigkeitsbericht
des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern  2000/2001

Vorwort

Das Datenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz dem Landtag und der Landesregierung für jeweils zwei Kalenderjahre einen Tätigkeitsbericht vorlegt. Der vorliegende Fünfte Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001.

Wie in den vorherigen Berichten habe ich Vorgänge ausgewählt, die einen Gesamteindruck von der Tätigkeit meiner Behörde vermitteln. Einige Beiträge schließen an Sachverhalte aus den letzten Tätigkeitsberichten an. Insofern könnte es nützlich sein, in dem einen oder anderen Fall noch einmal auf diese Berichte zurückzugreifen.

Für die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit danke ich meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen beim Bund und in den Ländern. Ein weiterer Dank gilt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte, zuverlässige und sachkundige Arbeit im Berichtszeitraum sowie bei der Erarbeitung der einzelnen Beiträge dieses Berichtes.

Dr. Werner Kessel

Landesbeauftragter für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern