Das Datenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, daß der Landesbeauftragte für den Datenschutz für jeweils zwei Kalenderjahre einen Tätigkeitsbericht vorlegt. Der Dritte Tätigkeitsbericht umfaßt den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1997.
Wie bereits in den vorherigen Berichten habe ich auch diesmal Vorgänge ausgewählt, die einen Gesamteindruck von der Tätigkeit meiner Behörde vermitteln. Einige Beiträge schließen an Sachverhalte an, die in den ersten beiden Berichten dargestellt wurden. Insofern könnte es für den Interessierten nützlich sein, in dem einen oder anderen Fall auf einen dieser Berichte zurückzugreifen.
Für die gute fachliche und angenehme Zusammenarbeit danke ich
meinen Amtskollegen beim Bund und in den Ländern. Ebenso danke ich
meinen Mitarbeitern für ihre engagierte, zuverlässige und
sachkundige Tätigkeit im Berichtszeitraum sowie für ihre Arbeit
bei der Gestaltung der einzelnen Beiträge der vorliegenden
Publikation.
Dr. Werner Kessel
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern