Das Datenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, daß der Landesbeauftragte für den Datenschutz für jeweils zwei Kalenderjahre einen Tätigkeitsbericht vorlegt. Der Zweite Tätigkeitsbericht umfaßt den Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1995. Wie bereits in meinem ersten Bericht habe ich Vorgänge ausgewählt, die mir geeignet erscheinen, einen Gesamteindruck von der Tätigkeit meiner Behörde zu vermitteln.
Einige Beiträge schließen an Sachverhalte an, die ich im Ersten Tätigkeitsbericht dargestellt hatte. Insofern könnte es für den Interessierten nützlich sein, in dem einen oder anderen konkreten Fall vielleicht noch einmal auf diesen Bericht zurückzugreifen. Dort bin ich unter anderem auf die rechtlichen Grundlagen und die Herausbildung des Datenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern eingegangen.
Danken möchte ich dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und meinen Kollegen in den anderen Bundesländern für die fachliche Unterstützung sowie die angenehme Zusammenarbeit. Ein weiterer Dank gilt meinen Mitarbeitern für ihre engagierte, zuverlässige und sachkundige Arbeit im Berichtszeitraum sowie bei der Gestaltung der einzelnen Beiträge dieses Berichtes.
Schwerin, 31. Dezember 1995
Dr. Werner Kessel
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern