1. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den
Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern  1992/1993

Vorwort

Das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, daß der Landesbeauftragte für den Datenschutz für jeweils zwei Kalenderjahre einen Tätigkeitsbericht verfaßt. Der vorliegende 1. Tätigkeitsbericht umfaßt die Zeit vom 09. September 1992, meinem Amtsantritt, bis zum 31. Dezember 1993.

Ich hoffe, daß es mir durch die Auswahl der einzelnen Vorgänge gelungen ist, einen zumindest repräsentativen Einblick in die breit gefächerte Tätigkeit meiner Mitarbeiter und meine eigene Tätigkeit zu geben. Einige Vorgänge habe ich, selbst wenn sie datenschutzrechtlich nicht von besonderer Bedeutung scheinen, allein deshalb in diesen Bericht mit aufgenommen, weil ich sie für geeignet halte, die Grundsätze des Datenschutzes und meine eigene Auffassung am konkreten Beispiel deutlich zu machen.

Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle für die fachliche Unterstützung, die mir meine Kollegen aus den anderen Ländern gewährt haben. Insbesondere denke ich dabei an Herrn Dr. Bäumler, den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, und den Berliner Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Garstka. Und ich danke Herrn Ernst Eugen Becker, dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, der mir als erster Mut gemacht hat, diese für mich neue und nicht ganz leichte Aufgabe zu übernehmen.
 
 
 
 

Dr. Werner Kessel
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern