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Landtag Mecklenburg-Vorpommern |
Pressemitteilung |
In seiner heutigen Sitzung (13. Oktober 2004) hat der Landtag dem Landesbeauftragten für den Datenschutz auch die Beratung und Kontrolle für den nicht-öffentlichen Bereich übertragen. Damit liegt die Datenschutz-Beratung und -kontrolle jetzt in einer Hand.
Das ist für die Bürgerinnen und Bürger ein spürbarer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Bürgernähe. Sie können sich jetzt in allen Fällen an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden, wenn sie meinen, dass öffentliche oder private Stellen mit ihren persönlichen Daten nicht sorgsam umgehen.
Bisher hat der Landesdatenschutzbeauftragte ausschließlich Behörden und andere öffentliche Stellen unseres Bundeslandes beraten und kontrolliert. Private Stellen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern wurden von der Datenschutzaufsichtsbehörde im Innenministerium betreut.
Die zunehmende Verflechtung der staatlichen und der privaten Datenverarbeitung hatte die bisher gesetzlich geforderte Trennung der Kontrollräume immer mehr erschwert. Mit der Konzentration der Datenschutzaufsicht an einer Stelle sind nun effektivere Beratung und Kontrolle möglich. Datenschutzaufsicht aus einer Hand ermöglicht außerdem zusätzliche Synergieeffekte, beispielsweise bei Fragen des technisch-organisatorischen Datenschutzes.
Auch der Datenaustausch zwischen privaten und öffentlichen Stellen sowie das zunehmende Outsourcing staatlicher Datenverarbeitung können jetzt besser überprüft werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
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19053 Schwerin
Telefon: (03 85) 5 94 94 55
Telefax: (03 85) 5 94 94 58
E-Mail: datenschutz@mvnet.de
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verantwortlich: SG 1/CR/2004-10-13
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